- Ausbildung im Handwerk
- Überbetriebliche Unterweisung
- Ausbildungsberatung
- Anerkennung ausl. Abschlüsse
- Prüfungen
- Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfung
- Zwischenprüfung
- Gesellen-/Abschlussprüfung
- Gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfung
- Lehrlingsrolle
- Lehrlingsausweis
- Hilfen
- Wettbewerbe
- Infos für Ausbilder
- Lehrstellenbörse
- Lehrstellenradar App
- Lehrstellenvermittlung
- Praktika im Handwerk
- Auslandspraktika
Service im Überblick
- Beitragsfragen
- Betriebsvermittlungsbörse
- Formulare und Downloads
- Projekte, Initiativen
- Gebäudeenergieberater
- Innungsmitgliedschaft
- Kurs-Finder
- Lehrstellenbörse, Lehrstellenatlas
- Orange Seiten - Handwerkersuche
- Sachkundige Dichtheitsprüfungen
- Sachverständigenverzeichnisse
- STARTERCENTER NRW
- ÜBERGABECENTER
- Unser Service von A - Z
HWK Aachen online
Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfung

Wann sind Prüfungen? | 2 x im Jahr: Sommer und Winter |
Wer meldet an? | Der Ausbildungsbetrieb meldet den Lehrling zur Prüfung an. |
Wann ist Anmeldeschluss? | jeweils der 1. März und 1. September eines Jahres |
Mit welchen Unterlagen meldet man sich an? |
|
Wann steht man zur Prüfung an? | Sommer: Lehrzeitende zwischen 1. April und 30. September |
Kann man sich vorzeitig zur Prüfung anmelden? | Ja! Bei guten Leistungen kann man mit Einverständnis von Betrieb und Schule die Prüfung vorzeitig ablegen. |
Kann man eine Gesellenprüfung ohne Lehre ablegen? | Ja! Wenn man mindestens das Eineinhalbfache der Lehrzeit in dem Beruf gearbeitet hat (Nachweis durch den Betrieb erforderlich), in dem man geprüft werden will, kann man zur Gesellenprüfung zugelassen werden. |
Informationen zum Download:
- Anmeldung zur Gesellen-/Abschlussprüfung (gilt auch für Umschulungsprüfungen), (PDF, 4 MB)
- Anmeldung zur gestreckten Gesellen-/Abschlussprüfung (gilt auch für Umschulungsprüfungen), (PDF, 1,9 MB)
- Termin und Infos zur Anmeldung zur Gesellen-/Abschlussprüfung, (PDF, 16 KB)
Die Handwerkskammer Aachen führt Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen in den handwerklichen und einigen nicht handwerklichen, insbesondere kaufmännischen Ausbildungsberufen durch. Die wichtigsten Regelungen des Prüfungswesens haben wir im Folgenden kurz für Sie zusammengestellt.
Jede und jeder Auszubildende muss – je nach Ausbildungsordnung - entweder
- mindestens eine "Zwischenprüfung" und am Ende der Ausbildungszeit die "Gesellen- bzw. Abschlussprüfung" oder
- eine so genannte "gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfung" ablegen.
Für alle Prüfungen gilt:
Rechtliche Grundlagen
Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung, in der unter anderem die Dauer der Ausbildung, das Ausbildungsberufsbild, die Prüfungsanforderungen, die Bestehensbestimmungen und der Ausbildungsrahmenplan geregelt sind.
Darüber hinaus wird von jeder Handwerkskammer eine Gesellenprüfungsordnung (GPO) und eine Abschlussprüfungsordnung (APO) erlassen, in der zum Beispiel Bestimmungen über die Anmeldung und Zulassung zur Prüfung, Bewertungsmaßstäbe, die Folgen bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung und Regelungen zu Wiederholungsprüfungen festgelegt sind.
Durchführung der Prüfungen
Die Zwischen-, Gesellen- bzw. Abschlussprüfungen werden von den Handwerkskammern oder den zuständigen Innungen durchgeführt. Auskunft darüber, wo welche Prüfungen durchgeführt werden, erhalten Sie von unserer Prüfungsabteilung. Darüber hinaus werden die Informationen zur Anmeldung zur Prüfung drei Monate vorher in der Handwerkswirtschaft veröffentlicht und sind hier im Internet abrufbar. Infos zur Anmeldung zur Gesellen-/Abschlussprüfung, (pdf, 16 kb).
Prüfungskosten
Grundsätzlich sind die Prüfungen für die Auszubildenden kostenfrei. Sowohl die Prüfungsgebühren als auch eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. Materialkosten) werden vom Ausbildungsbetrieb übernommen.
Kandidaten, die ohne Ausbildungsvertrag (so genannte 'Externe') und Wiederholer ohne Verlängerung des Lehrvertrages müssen die Kosten der Teilnahme an einer Prüfung selbst tragen.
Wenn Ihr jetzt noch Fragen zu den Prüfungen habt, ruft uns einfach an oder schickt uns eine Mail:
Handwerkskammer Aachen
Richard Graf
Sandkaulbach 21, 52062 Aachen
Tel.: 0241/ 471-151, Fax: 0241/ 471-103
E-Mail: richard.graf@hwk-aachen.de



