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Zwischenprüfung
Je nach Ausbildungsberuf muss der/die Auszubildende eine oder zwei Zwischenprüfungen ablegen, in denen der bis dahin erreichte Wissensstand kontrolliert wird. Nähere Angaben zum Zeitpunkt und zur Anzahl sowie zum Inhalt der Prüfungen enthalten die jeweiligen Ausbildungsordnungen. Im Fall der gestreckten Abschluss-/Gesellenprüfung findet keine Zwischenprüfung statt.
Für die Zwischenprüfungen gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen. Allerdings ist die Teilnahme wiederum Voraussetzung, um zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
Zwischenprüfungen haben keinen Einfluss auf das spätere Gesamtergebnis der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung. Anders ist es bei den sog. gestreckten Gesellen- bzw. Abschlussprüfungen.
Wenn Ihr jetzt noch Fragen zu den Prüfungen habt, ruft uns einfach an oder schickt uns eine Mail:
Handwerkskammer Aachen
Sandkaulbach 21, 52062 Aachen
Richard Graf
Tel.: 0241/ 471-151, Fax: 0241/ 471-103, E-Mail: richard.graf@hwk-aachen.de
Ingo Rewerts
Tel.: 0241/ 471-152, Fax: 0241/ 471-103, E-Mail: ingo.rewerts@hwk-aachen.de



