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HWK Aachen online
Tarifvertragliche Auskünfte
Die Handwerkskammer ist nicht tariffähig, kann also selbst nicht Partei eines Tarifvertrages sein.
Daher ist es der Kammer auch nicht möglich, tarifvertragliche Auskünfte zu erteilen.
Auskünfte über bestehende Tarifverträge erteilen je nach Handwerksberuf
- die zuständigen Innungen
- sowie das Tarifregister beim
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Fax: 0211-855-4297
Internet: www.tarifregister.nrw.de



