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Öffentliche Förderprogramme

Logo Zukunfts-Initiative Handwerk Nordrhein-Westfalen

Lassen Sie sich keine finanzielle Förderung entgehen! Fördergelder sind z.B. für die Inanspruchnahme von Beratungen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Auslandsmessen, Finanzierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen erhältlich.

Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Auswahl an Förderprogrammen vor:

Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland

  • Zielgruppe: Innovative kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland; Unternehmen jünger als zehn Jahre
  • Förderungsgegenstand: Teilnahme von jungen, innovativen Unternehmen an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland
  • Förderumfang: Zuschuss in Höhe von 500 EUR bis 7.500 EUR pro Messe und Aussteller. Jedoch maximal bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für Standmiete und Standbau. Eine Förderung ist für zwei Teilnahmen an der gleichen Messe pro Unternehmen möglich.
  • Weitere Informationen und Ansprechpartner:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA)
    Telefon: 06196/ 908-409, Internet: www.bafa.de 

Kleingruppenförderprogramm auf Auslandsmessen des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen, die eine Niederlassung oder selbständige Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen unterhalten.
  • Fördergegenstand: Gemeinschaftsbeteiligung an Messen im Ausland
  • Förderumfang: Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch bis zu 5.000 EUR pro Unternehmen und Jahr. Eine Förderung ist nur einmal jährlich und maximal bis zu dreimal möglich.
  • Weitere Informationen und Ansprechpartner:
    NRW.International GmbH
    Telefon: 0211/ 710671-14, Internet: www.nrw-international.de

Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen

  • Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen, die seit mindestens einem Jahr am Markt bestehen mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der BRD.
  • Fördergegenstand: Allgemeine Beratungen sowie spezielle Beratungen zu Außenwirtschaftsthemen
  • Förderumfang: Zuschuss von 50 % (für NRW) der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne Mehrwertsteuer), maximal jedoch 1.500 EUR je Beratung. Es können mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen gefördert werden. Allgemeine Beratungen zusammen bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 EUR.
  • Weitere Informationen und Ansprechpartner:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
    Telefon: 06196/ 908-570, Internet: www.bafa.de

Public Private Partnership - Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft

  • Zielgruppe: Bestehende Unternehmen
  • Fördergegenstand: Maßnahmen in Entwicklungs- und Reformländern, die betriebswirtschaftliche Interessen von Unternehmen mit entwicklungspolitischen Zielen der Bundesregierung verbinden.
  • Förderumfang: Zuschuss von bis zu 200.000 EUR
  • Weitere Informationen und Ansprechpartner:
    Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH
    Telefon: 06196/ 7973-77, www.gtz.de


Info: Weitere Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene finden Sie unter: www.foerderdatenbank.de