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Handwerkskammer unterstützt Handwerksbetriebe, die von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind.Hochwasser in der Region

NRW-Aufbauhilfen (Fluthilfen)

Anträge können erst nach Votum der Kammer gestellt werden

Handwerksbetriebe können die Fluthilfen zur Beseitigung der Schäden infolge des Unwetters beantragen. Es gibt jedoch einiges zu beachten. Die Handwerkskammer Aachen nimmt eine Vorprüfung der Anträge vor, damit diese schnellstmöglich von der NRW.Bank bearbeitet werden können.

Die Antragstellung bei der NRW.Bank ist also erst nach erfolgtem Votum durch die Handwerkskammer möglich.

Weitere Infos direkt bei den Unternehmensberatern der Kammer unter Tel. +49 241 471-129.

Krisenhotline für Handwerksbetriebe

Die Hotline der Handwerkskammer Aachen ist von Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr und Freitag 8 bis 14 Uhr für Sie erreichbar.

Kollegenhilfe - Handwerk hilft Handwerk

Die Hilfsbereitschaft unter den Kolleginnen und Kollegen ist groß. Die in der pdf aufgelisteten Betriebe stellen ihre Hilfe für betroffene Handwerksbetriebe bereit und haben der Veröffentlichung ihrer Hilfsangebote zugestimmt.

Bei betroffenen Betrieben treten viele Fragen auf.

Hier sind Ihre Ansprechpartner:

Marktplatz-Projekt www.handwerk-baut-auf.de

Die Homepage wurde von der Handwerkskammer Koblenz als offizielle Plattform für schnelle Unterstützung initiiert. Mittlerweile sind etliche Partner hinzugekommen - so wie wir -, und die Plattform wächst ständig weiter. Wir unterstützen das Marktplatz-Projekt ausdrücklich, weil es von Flut und Hochwasser Betroffene, die dringend Hilfe benötigen, und hilfsbereite Betriebe schnell und unbürokratisch zusammenbringt.

Handwerker gesucht?
Unter www.handwerk-baut-auf.de finden Sie Handwerksbetriebe aus der Region und ganz Deutschland, die Kapazitäten frei haben und bereit sind, kostenpflichtig im Flutgebiet zu arbeiten. Bitte wenden Sie sich unmittelbar an die aufgeführten Unternehmen. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich durch Sie.

Bereit, am Wiederaufbau mitzuhelfen?
Werden Sie Teil von Deutschlands größtem Wiederaufbau-Projekt! Tragen Sie jetzt Ihren Betrieb und Ihre Leistungen ein, wenn Sie den Menschen und Betrieben, die nach der Unwetterkatastrophe von Mitte Juli auf tatkräftige Unterstützung angewiesen sind, vor Ort helfen möchten.
Unter www.handwerk-baut-auf.de lassen sich Handwerksbetriebe aus der Region und ganz Deutschland registrieren, die Kapazitäten frei haben und bereit sind, kostenpflichtig im Flutgebiet zu arbeiten. Betroffene wenden sich unmittelbar an die aufgeführten Unternehmen, die Beauftragung erfolgt ausschließlich über die Betroffenen.

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Finanzielle Förderhilfen und zinsgünstige Darlehen

- NRW-Soforthilfe zur Unwetterkatastrophe - www.land.nrw/de/soforthilfe
- NRW-Bank zu Unwetterhilfen und zinsgünstigen Darlehen
- Bürgschaftsbank: Sofortmaßnahmen und Sonderprogramm Hochwasser/Starkregen
- Sparkasse Aachen
- Aachener Bank
- VR-Bank Region Aachen
- Sparkasse Düren
- Sparkasse Euskirchen
- VR-Bank Euskirchen
- Raiffeisenbank Voreifel
- VR-Bank Nordeifel
- Sparkasse Heinsberg
- Volksbank Heinsberg  



Um von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen mit einem besonders hohen Finanzierungsbedarf möglichst schnell und unbürokratisch unterstützen zu können, haben das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium, die NRW.BANK und die Bürgschaftsbank NRW gemeinsam eine neue „Akutberatungsstelle Hochwasserhilfe“ eingerichtet. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:

Finanzierungsbedarf von 100.000 Euro oder mehr

Unternehmen und Freiberufler, die unmittelbar und mittelbar von der Flutkatastrophe betroffen sind und einen Finanzierungsbedarf von 100.000 Euro oder mehr haben, können sich für eine Erstberatung an folgende E-Mail wenden Hochwasser-NRW@nrwbank.de

Um schnell und effizient Rückmeldungen geben zu können, sind folgende Erstinformationen zum Vorhaben nötig:

  • Kurzbeschreibung des Unternehmens (Sitz, PLZ, Rechtsform, Branche, Gründungsjahr, Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl)
  • Finanzierungshöhe
  • Kurzbeschreibung des Hochwasserschadens und Schadenshöhe
  • Wesentliche geplante Maßnahmen

Katastrophenerlass der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen

Durch den ab 16. Juli geltenden Katastrophenerlass ermöglicht die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon profitieren Wirtschaft und Privatpersonen. Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an dem eigengenutzten Wohneigentum können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es großzügige Möglichkeiten für die Abzugsfähigkeit von Spenden. 

Umsatzsteuer – Unterstützung bei der Bewältigung der Flutkatastrophe

Das Bundesfinanzministerium hat mit Erlass vom 23. Juli 2021 umsatzsteuerliche Erleichterungen zur Bewältigung der Flutkatastrophe in Bayern, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen im Juli 2021 veröffentlicht.

Folgende Leistungen werden umsatzsteuerlich begünstigt:

  • unentgeltliche Überlassung von Wohnraum an Helfer und Geschädigte
  • unentgeltliche Verwendung von dem Unternehmen zugeordneten Gegenständen (Investitionsgütern) zur Suche und Rettung von Flutopfern, Beseitigung der Flutschäden
  • unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung (z. B. Personalgestellung für Aufräumarbeiten)

Folgende Erleichterungen werden gewährt:

  • Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021
  • Umsatzsteuerfreiheit für bestimmte Sachspenden aus dem Unternehmensvermögen

Die Maßnahmen sind befristet bis zum 30. Oktober 2021 bzw. bis zum 31. Dezember 2021.

Versicherungen

IKK Classic: Die IKK classic sichert den Betrieben, die unmittelbar betroffen sind und die Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtzeitig zahlen können, unbürokratische Hilfe zu. Wichtig ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrem Firmenkundenberater, um schnellstmöglich eine Regelung zu treffen. Sie können sich aber auch zentral an Andrea Peters  0151 11709922 wenden.