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HWK Aachen online

Ausschüsse
Zu den Gremien der Handwerkskammer Aachen zählen auch die Ausschüsse der Vollversammlung, die entweder auf Dauer oder für die Erledigung bestimmter Aufgaben gebildet werden. Die Ausschüsse beraten über die in ihren jeweiligen Aufgabenbereich fallenden Angelegenheiten und berichten dem Vorstand bzw. der Vollversammlung, denen die Beschlussfassung vorbehalten ist. Ständige Ausschüsse der Handwerkskammer Aachen sind der Gewerbeförderungsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Berufsbildungsausschuss und die Gesellenprüfungsausschüsse.
Ausschuss für Gewerbeförderung und Innovation
Berät und unterstützt in allen Aufgaben die von der Handwerkskammer Aachen betriebene Gewerbeförderung. Mitglieder sind ein Vorsitzender, drei Arbeitgeber und drei Arbeitnehmer. Die Amtzeit ist identisch mit der Wahlperiode der Mitgliederversammlung.
Gewerbeförderungsausschuss | Arbeitgebervertreter | Arbeitnehmervertreter |
| Helmut Krings | Thomas Riemenschneider |
Horst Küppers | Guido W. Schmidt | |
Paul Hütter | Hans Frings | |
Axel Schömer | Jakob Odinius | |
Elvira Croé | Paul Frauenrath | |
Martin Krings | Rudi Pütz | |
Christof Niessen |
Rechnungsprüfungsausschuss
Überprüft die Jahresrechnung und berichtet der Vollversammlung. Mitglieder sind zwei Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer. Die Amtszeit ist identisch mit der Wahlperiode der Mitgliederversammlung.
Rechnungsprüfungsausschuss | Arbeitgebervertreter | Arbeitnehmervertreter |
Hans Winnen | Markus Holländer | |
Matthias Cremer | Luise Lauer | |
Werner Witt | ||
Axel Schömer |
Berufsbildungsausschuss
Dem je sechs Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Berufsschullehrer (letztere mit beratender Stimme) angehören. Er ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Die Amtszeit des Berufsbildungsausschusses beträgt fünf Jahre. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter werden vom Berufsbildungsausschuss aus seiner Mitte gewählt.
Berufsbildungsausschuss | Arbeitgebervertreter | Arbeitnehmervertreter | Berufsschullehrer |
Karl-Josef Claßen | Holger Münzberg | Rolf-Dieter Crott | |
Edwin Mönius | Paul Frauenrath | Ute Dreser | |
Michael Nobis | Peter Effenberg | Ingrid Wagner | |
Thomas Schmid | Gert-Willi Zimmermann | Jürgen Tilk | |
Adolf Rademacher | Karl-Heinz Drießen | Erhard Kusch | |
Franz-Josef Roßbroich | Jens Carl Herbert Möller | Hans Pontzen | |
Elvira Croé | Dirk Jansen | Thomas Gurdon | |
Hans-Peter Tholen | Luise Lauer | Heike Schwarzbauer | |
Günter Höfels | Guido Schmidt | Petra Klösges | |
Werner Witt | Volker Kohlisch | Thomas Becker | |
Barthel Bauer | Markus Holländer | Franz-Jürgen Foltz | |
Oliver Jacobs | Manfred Werner | Paul-Günther Threin | |
Sachverständiger: | Hans-Helmut Lehmkuhl |
Gesellenprüfungsausschüsse
Soweit nicht die zuständigen Handwerksinnungen zur Errichtung ermächtigt sind. Dem Gesellenprüfungsausschuss gehören mindestens 3 Mitglieder an: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Berufsschullehrer. Für nichthandwerkliche Ausbildungsberufe bestehen Abschlussprüfungsausschüsse. Die Mitglieder werden für längstens fünf Jahre berufen. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden vom Ausschuss aus seiner Mitte gewählt.



