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Herstellerqualifikation / Eignungsnachweis

Handwerks- und Industriebetriebe, die geschweißte Bauteile im bauaufsichtlichen Bereich herstellen, müssen über eine Zulassung nach DIN 18800 Teil 7 (Ausgabe September 2002) verfügen.
Der bauaufsichtliche Bereich umfasst Bauteile, welche die öffentliche Sicherheit, die Ordnung und insbesondere die Unversehrtheit von Personen gefährden. Daher werden an die ausführenden Betriebe besondere Anforderungen hinsichtlich der Betriebseinrichtung und des erforderlichen Fachpersonals gestellt. Aber auch im Zulieferbereich der Automobilindustrie wird von den Auftraggebern vermehrt im Sektor Schweißtechnik eine Anerkennung nach DIN 18800-7 als Qualitätsnachweis gefordert.
In der DIN 18800-7:2002-09 wird zwischen den Herstellerqualifikationen A bis E unterschieden. Für alle Klassen gilt: Es sind geprüfte Schweißer mit gültiger Schweißprüfung nach DIN EN 287-1 einzusetzen. Schweißarbeiten, die von Schweißern ohne gültige Schweißerprüfung nach DIN EN 287 ausgeführt wurden, gelten als nicht normengerecht hergestellt.
Die Klasse A kann zwar auditiert, aber nicht bescheinigt werden. Diese Klasse definiert die Anforderung an Betriebe, die untergeordnete Bauteile im bauaufsichtlichen Bereich herstellen. Die Größenordnung und der Einsatzbereich der Produkte ist stark eingeschränkt. Zur Erfüllung dieser Klasse ist keine Schweißaufsichtsperson (Schweißfachmann, Schweißtechniker) erforderlich, wobei die Anforderungen an die Schweißer, das Qualitätsmanagementsystem und die werkseigene Produktionskontrolle erbracht werden müssen.
Für die weiteren Klassen wird nach Prüfung (Auditierung) des Betriebes die Herstellerqualifikation entsprechend den Voraussetzungen erteilt.
Die Anerkennung erfolgt in der Regel für maximal drei Jahre.
Um die Zulassung nach DIN 18800 Teil 7 zu erhalten, sind vom Unternehmen sowohl betriebliche wie auch personelle Voraussetzungen zu erfüllen. Diese sind in den einzelnen Klassen unterschiedlich.
Sind die Anforderungen gegeben, so kann der Betrieb bei der anerkannten Stelle – z. B. der Handwerkskammer Aachen - einen Antrag zur Erlangung der Herstellerqualifikation für das Schweißen für die jeweilige Klasse stellen.
Da die Handwerkskammer Aachen nur Anerkennungen in den Klassen B und C vornimmt, wird in den weiteren Erklärungen auch nur auf diese Klassen, sowie die Klasse A für die keine Bescheinigung erforderlich ist, eingegangen. Informationen zur Herstellerqualifikation der Klassen D und E erhalten Sie u. a. im Internet unter der Seite www.eignungsnachweis.de. Dort finden Sie auch eine Liste aller Betriebe, die eine Herstellerqualifikation besitzen.
Anforderungen an den Betrieb
- Schweißaufsichtperson:
Die Schweißaufsicht muss mindestens ein Schweißfachmann (Klasse B bzw. Klasse C mit Einschränkung) oder mindestens ein Schweißtechniker (Klasse C ohne Einschränkung) ausüben, der nach DVS-EWF-Richtlinie 1171 oder 1172 ausgebildet und geprüft wurde. - Schweißer:
Für den bauaufsichtlichen Bereich dürfen nur Schweißer eingesetzt werden, die gültige Schweißerprüfungen nach DIN EN 287-1 besitzen, deren Geltungsbereich mit der betrieblichen Fertigung übereinstimmt.
Werden in der Fertigung Kehlnähte geschweißt, so müssen die Schweißer zusätzlich auch Kehlnaht-Schweißerprüfungen nachweisen.
Dabei sind für das hauptsächlich angewendete Verfahren mind. 2 Schweißer, für das oder die Nebenverfahren mind. 1 Schweißer erforderlich (eingeschlossen des selbst schweißenden Schweißfachmanns). Die ausführenden Schweißer können auch Schweißerprüfungen in mehreren Verfahren ablegen. - Grundwerkstoffe und Verfahren:
Für die ausgeführten Schweißarbeiten müssen Schweißanweisungen (WPS) nach DIN EN 288-2 vorliegen. Die Schweißanweisungen müssen anerkannt sein (WPAR). Für die Werkstoffe S235, S275 und S355 kann die Schweißaufsicht des Betriebes den Nachweis der WPS führen (DIN EN 288-5, 288-6 oder 288-7).
In der Herstellerqualifikation der Klasse B dürfen die Werkstoffe S 235 und S 275 verarbeitet werden.
Für die Verarbeitung von S 355 ist die Herstellerqualifikation der Klasse C erforderlich.
Die Zulassung zur Verarbeitung von CrNi-Stählen wird unter Beachtung der entsprechenden bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt in der Klasse B erteilt.
Ebenso für den Einsatz vollautomatischer und automatischer Schweißverfahren sowie für das Bolzenschweißen gilt die Klasse C. Hierfür sind Bedienerprüfungen nach DIN EN 1418 zu erbringen. Werden Schweißanlagen nur sporadisch eingesetzt, so reicht 1 Bediener mit gültiger Bescheinigung aus, anderenfalls müssen mindestens 2 Bediener pro Anlagentyp verfügbar sein. - Betriebliche Anforderungen:
Der Betrieb muss für die vorgesehene Fertigung über Einrichtungen für die Nahtvorbereitung, das Schweißen, das Prüfen und den Transport verfügen. Diese Einrichtungen müssen geeignet sein, die in den Schweißanweisungen enthaltenen schweißtechnischen Bedingungen umzusetzen.
Die betrieblichen Abläufe müssen in einem Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN 729 festgelegt sein. Die Anforderungen der DIN EN 729-3 (mittlere Nachweisstufe) müssen erfüllt sein, im Bereich der Klasse A sind elementare Anforderungen nach DIN EN 729-4 ausreichend.
Der Betrieb muss die "werkseigene Produktionskontrolle" sicherstellen, d. h. er muss nachweisen, welcher Mitarbeiter nach welchen Vorgaben anhand welcher Vorlagen welche Arbeiten mit welchen Verfahren und Hilfsmitteln durchgeführt hat.
Ablauf der Betriebsprüfung
- Antragstellung:
Der Antrag auf Erteilung einer Herstellerqualifikation der Klassen B und C und die Betriebsbeschreibung ist auf dem Formblatt der Handwerkskammer Aachen zu stellen.
Das Formblatt ist bei der Handwerkskammer Aachen – BGE Aachen - (Kontakt: Petra Jansen, Tel.: 0241/ 96 74-175, petra.jansen@hwk-aachen.de) erhältlich oder hier abrufbar Antrag auf Erteilung einer Herstellerqualifikation (PDF, 66 KB).
Qualifikationsnachweise und der technische Lebenslauf der Schweißaufsichtsperson(en) sowie die aktuellen Schweißerprüfbescheinigungen sind dem Antrag beizufügen. - Betriebsprüfung:
Die Betriebsprüfung wird zusammen mit der Schweißaufsichtsperson durchgeführt. Im Rahmen der Betriebsprüfung hat der Schweißbetrieb den Nachweis zu erbringen, dass die Fertigungs- und Prüfeinrichtungen den jeweiligen Anforderungen entsprechen und das erforderliche schweißtechnische Personal zur Verfügung steht. Ferner wird geprüft, ob die werkseigene Produktionskontrolle eingerichtet worden ist. Auch die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist Bestandteil der Betriebsprüfung.
Während der Betriebsprüfung ist von einem Schweißer eine Probeschweißung auszuführen. Die Schweißaufsichtsperson hat das Prüfstück äußerlich und den Bruchbereich zu bewerten. - Fachgespräch:
Während der Betriebsprüfung wird mit der Schweißaufsichtsperson ein Fachgespräch geführt, in dem nachgewiesen werden muss, dass die jeweils zu beachtenden technischen Regeln sowie die Qualitätsanforderungen für Schweißarbeiten bekannt sind.
Während des Fachgesprächs wird auch die Umsetzung der DIN EN 729 und die werkseigene Produktionskontrolle anhand von praktischen Beispielen (z. B. abgeschlossene Aufträge) überprüft.
Gibt es in einem Betrieb mehrere Schweißaufsichtspersonen, so müssen beim Fachgespräch alle anwesend sein. In einem Organigramm sind die Aufgaben und Verantwortungsbereiche der einzelnen Schweißaufsichtspersonen festzulegen.
Bescheinigung zum Schweißen von Stahlbauteilen
Nach erfolgreich durchgeführter Betriebsprüfung erhält der Hersteller eine entsprechende Bescheinigung. Dieser Bescheinigung ist der Geltungsbereich zu entnehmen. Die Geltungsbereiche der einzelnen Klassen (Klasse A, Klasse B, Klasse C) finden Sie am Ende dieser Seite.
In der Regel wird die Bescheinigung auf maximal 3 Jahre ausgestellt. Beanstandungen während der Betriebsprüfung bzw. wenn die Anforderungen nicht vollständig erfüllt werden, kann die Bescheinigung auf einen kürzeren Gültigkeitszeitraum ausgestellt werden.
Die Herstellerqualifikation wird ungültig, wenn die Voraussetzungen nach DIN 18800-T7: 2002-09 oder die Voraussetzungen unter denen sie ausgestellt wurde, nicht mehr erfüllt sind.
Beabsichtigt der Betrieb während der Geltungsdauer den Anwendungsbereich oder die Schweißverfahren zu ändern oder ergibt sich ein Wechsel in der Schweißaufsicht, so hat der Betrieb dies umgehend der zuständigen Stelle, die die Herstellerqualifikation erteilt hat, mitzuteilen.
Geltungsbereiche der Herstellerqualifikation
Klasse A
- Werkstoffe: unlegierte Baustähle im Festigkeitsbereich bis S275
- Erzeugnisdicken ≤ 16 mm, bei anzuschweißenden Kopf- und Fußplatten ≤ 30 mm
- Schweißprozesse: manuelle und teilmechanische Verfahren, ausgenommen Überschweißen von Fertigungsbeschichtungen
- Bauteile - alle vorwiegend ruhend beansprucht – mit einfachen oder untergeordneten Schweißnähten:
- Stützen mit Kopf- und Fußplatten aus Walzprofilen ohne Stöße und Einspannung
- Treppen in Wohngebäuden bis 5 m Länge (in Lauflinie gemessen)
- Geländer mit Horizontallast in Holmhöhe ≤ 0,5 kN/m (s. DIN 1055-3)
Klasse B
- Werkstoffe: unlegierte Baustähle im Festigkeitsbereich bis S275 und bei besonderer Eignung des Betriebes nichtrostende Stähle
- Erzeugnisdicken ≤ 22 mm, bei anzuschweißenden Stirn-, Kopf- und Fußplatten ≤ 30 mm
- Schweißprozesse: manuelle und teilmechanische Verfahren, ausgenommen Überschweißen von Fertigungsbeschichtungen
- alle vorwiegend ruhend beanspruchten:
- Vollwand- und Fachwerkträger bis 20 m Stützweite und Stützen in Gelenk- oder Rahmenbauweise für eingeschossige Gebäude
- Maste und Stützkonstruktionen bis 20 m Höhe
- DIN 4133 – Stahlschornsteine des Abmessungsbereiches II
- Treppen über 5 m Länge
- Treppen, Laufstege, Bühnen mit Verkehrslasten ≤ 5 kN/m (s. DIN 1055)
- Geländer mit Horizontallast in Holmhöhe > 0,5 kN/m (s. DIN 1055-3)
- Gerüste nach DIN 4420 und DIN 4421
- andere Bauteile vergleichbarer Art- und Größenordnung
Klasse C
- Werkstoffe: wie Klasse B sowie wetterfeste Stähle, Stahlgusssorten im Festigkeitsbereich bis S 275, bei reiner Druckbeanspruchung bis S 355
- Erzeugnisdicken ≤ 30 mm, bei anzuschweißenden Stirn-, Kopf- und Fußplatten ≤ 40 mm
- Schweißprozesse: manuelle, teilmechanische, vollmechanische, automatische Verfahren (Bolzenschweißen nach DIN EN ISO 14 555)
- Alle Bauteile der Klasse B mit der Erweiterung auf
- Stützweiten und Höhen bis 30 m
- Auffangwannen aus Stahl
- Fertigungsschweißen von Stahlgussteilen aller nach der DIN 18800 einsetzbaren Sorten
DVS im Internet
- DVS (Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V.) - www.dvs-ev.de
- DVS Bezirksverband Aachen - www.isf.rwth-aachen.de/dvs
Weiterbildung
- Workshop "Betriebszertifizierung nach DIN EN 1090", (pdf, 176 kb),
03.06.2013 oder 18.06.2013
Anmeldung und Beratung:
Schweißtechnische Lehranstalt Aachen
Bildungszentrum BGE Aachen
Tempelhofer Str. 15/17, 52068 Aachen
Internet: www.sl-aachen.de
Anmeldung:
Petra Jansen, Tel.: 0241/ 96 74-175, petra.jansen@hwk-aachen.de
Elke Kehr, Tel.: 0241/ 96 74-176, elke.kehr@hwk-aachen.de
Fax: 0241/ 96 74-240
Online-Anmeldung: Veranstaltungskalender "Kurs-Finder"
Leitung: Dipl.-Ing. Oliver Schneider, Tel.: 0241/ 96 74-105, oliver.schneider@hwk-aachen.de
Ausbildung und Beratung: SFM Rolf Willenbacher, Tel.: 0241/ 96 74-180, rolf.willenbacher@hwk-aachen.de



