Gleichwertigkeitsfeststellungen im Bereich der handwerklichen BerufeAnerkennung ausländischer Abschlüsse

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Das sogenannte Anerkennungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen) ist auf alle Personen anwendbar, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben und darlegen, in Deutschland eine ihrer Berufsqualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben zu wollen.

Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten durch das Gesetz die Möglichkeit, ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einer deutschen Referenzqualifikation vergleichen zu lassen und somit auf dem hiesigen Arbeitsmarkt eine ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende Arbeitsstelle zu finden. Die Bewertung der ausländischen Qualifikation erfolgt durch die für den deutschen Referenzberuf zuständige Stelle und ist gebührenpflichtig.

Für die handwerklichen Berufe sind die Handwerkskammern zuständige Stelle. Deutsche Referenzqualifikationen, mit denen ausländische Berufsabschlüsse verglichen werden können, sind im Handwerk in der Regel der Gesellenbrief und der Meisterbrief.

  • Stimmen Ausbildungsinhalte und Ausbildungszeit im Wesentlichen mit der deutschen Referenzqualifikation überein, erhält der Antragsteller eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Dabei können auch im Inland oder Ausland erworbene Berufserfahrungen und andere Befähigungsnachweise berücksichtigt werden.
  • Besteht keine volle Gleichwertigkeit, werden die übereinstimmenden Ausbildungsinhalte und die wesentlichen Unterschiede ermittelt. Ergibt der Vergleich, dass wesentliche Teile der ausländischen Ausbildung mit dem Ausbildungsinhalt der deutschen Referenzqualifikation vergleichbar sind, erhält der Antragsteller einen Bescheid über eine Teilgleichwertigkeit.
  • Bei fehlender Übereinstimmung ergeht ein ablehnender Bescheid.

Checklisten zum Download:
Checkliste zu notwendigen Unterlagen
Checkliste auf Türkisch
Checkliste auf Arabisch

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Irmgard Meyer

Sachbearbeitung

Tel. +49 241 471-248

Fax +49 241 471-103

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Bitte beachten Sie: Die Handwerkskammer ist in ihrem Kammerbezirk zuständig für Gleichwertigkeitsfeststellungen im Bereich der handwerklichen Berufe. Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung über die anfallenden Gebühren:
Infos für Antragsteller
Antrag Gleichwertigkeitsfeststellung
Infos zum Anerkennungszuschuss

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bq-portal.de, dem Informationsportal für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.

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