Was gibt es zu beachten, bevor der erste Lehrling seine Ausbildung beginnt?
Die Berufsausbildung im Handwerk wird u. a. durch die entsprechenden Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)(HwO) und weiterer Gesetze wie dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Arbeitszeitordnung etc. geregelt.
Neben den Handwerksberufen kann in Handwerksbetrieben auch in kaufmännischen (z. B. Bürokauffrau/mann, Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk) und anderen Ausbildungsberufen (z. B. IT-Berufen) ausgebildet werden.
Antrag auf Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung
In der Regel bildet im Handwerk der Handwerksmeister im entsprechenden Ausbildungsberuf aus. Ausbildungsberechtigt können aber auch andere Personen sein, z. B. Diplom-Ingenieure. Außerdem kann eine Ausbildungsberechtigung durch einen "Antrag auf Zuerkennung der fachlichen Eignung zur Ausbildung von Lehrlingen" bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.
Verkürzung und Verlängerungen von Ausbildungsverträgen
Die Länge der Lehrzeit im Handwerk wird durch die jeweils geltende Ausbildungsordnung vorgegeben. Die Lehrzeit kann jedoch und muss unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt bzw. verlängert werden.
Weitere Informationen zum Thema:
Bei über 100 Ausbildungsberufen werden Sie als Ausbildender bestimmt noch einige offene Fragen haben, von Überlegungen wie "In welchem Beruf darf ich eigentlich ausbilden?" bis hin zu konkreten Fragen zum Lehrvertrag, zur überbetrieblichen Unterweisung oder zum Berufsschulbesuch. Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer Aachen helfen Ihnen weiter. Wir beraten gerne telefonisch und persönlich in Ihrem Betrieb und helfen auch bei Problemen während der Ausbildung.
Fast alle Ausbildungsordnungen schreiben vor, dass Lehrlinge während der Ausbildung ein Berichtsheft als Ausbildungsnachweis führen müssen. Hier erfahren Sie das Wichtigste in Kürze...
Wöchentlich, besser jedoch täglich sollte zumindest stichwortartig in das Berichtsheft eingetragen werden, was
gemacht bzw. gelernt wurde. Es sollte beschrieben werden, was genau getan und gelernt wurde, welche Werkstoffe, Maschinen und Hilfsmittel eingesetzt wurden und ob selbständig oder mit Unterstützung gearbeitet wurde. Das Berichtsheft kann handschriftlich oder am PC ausgefüllt werden.
Häufig sehen Auszubildende das Ausfüllen des Berichtshefts nur als lästige Pflichtübung. Dabei ist das Berichtsheft immens wichtig, denn man wird nur zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung zugelassen, wenn man die vorgeschriebenen Berichtshefte geführt hat (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 Handwerksordnung (HwO) bzw. § 43 Abs. 1 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG). In die Prüfungsbewertung fließen sie allerdings nicht ein.
Außerdem kann anhand der Berichtshefte nachvollzogen werden, was man gelernt hat und ob der Ausbildungsplan eingehalten wurde. Und spätestens bei der Prüfungsvorbereitung können sie als nützliche Gedankenstütze dienen.
Jugendlichen eine Perspektive für den Einstieg in eine Ausbildung zu geben, ist das Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung, kurz EQ. Zwischen sechs und zwölf Monate haben sie die Möglichkeit, einen Ausbildungsberuf in einem Unternehmen kennen zu lernen und sich auf eine spätere Ausbildung vorzubereiten. Betriebe, die Jugendlichen eine Einstiegsqualifizierung anbieten, werden finanziell unterstützt.
Zudem bietet das Programm den Unternehmen eine Chance, die Jugendlichen über einen längeren Zeitraum kennen zu lernen und in Ruhe entscheiden zu können, ob er oder sie später in eine Ausbildung oder Beschäftigung übernommen werden kann.
Inhalte der Einstiegsqualifizierung
Während der Einstiegsqualifizierung werden den Jugendlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die sie auf eine anschließende Berufsausbildung vorbereiten. Hierfür wurden vom Handwerk Qualifizierungsbausteine entwickelt. Die Arbeitgeber können passgenau die Bausteine auswählen, die für die Ausbildung in ihrem Betrieb besonders geeignet sind oder eigene Qualifizierungsbausteine entwickeln.
Gefördert werden Ausbildungsbewerber, die bei der Arbeitsagentur gemeldet sind und
Höhe und Dauer der Förderung
Arbeitgeber, die eine Einstiegsqualifizierung anbieten, erhalten auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Jobcentern oder Optionskommunen
Die Förderdauer beträgt zwischen sechs und 12 Monaten. Während der Einstiegsqualifizierung besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Vertrag
Sind die Voraussetzungen einer Förderung mit der zuständigen Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter geklärt, schließen Betrieb und Jugendlicher einen versicherungspflichtigen Qualifizierungsvertrag über die Dauer von mindestens sechs und maximal zwölf Monaten. Soweit der/die Jugendliche eigene Kinder erzieht oder Familienangehörige pflegt, können auch Teilzeitverträge ab 20 Stunden/Woche abgeschlossen werden.
Nachweis der Einstiegsqualifizierung
Sonstiges
Rosi
Rakipi
- Verwaltung
+49 241 471-163
rosi.rakipi@hwk-aachen.de
Die Handwerkskammer hält entsprechende Formulare für Sie bereit:
Der Vertragsschluss ist der Handwerkskammer anzuzeigen!