Verschiedene Arten von Praktika
- Schülerbetriebspraktikum: Pflichtpraktikum in den Klassen 9, 10 oder 11 der allgemeinbildenden Schulen. Dauert in der Regel 2 – 3 Wochen.
- Ferienpraktikum: freiwilliges Praktikum ohne schulischen Bezug. Die Schülerinnen und Schüler müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Mehr als vier Wochen (20 Arbeitstage) pro Jahr sind für unter 18-Jährige nicht erlaubt. Die Schule sollte darüber informiert werden.
- Praktika, die im Rahmen einer schulischen Berufsausbildung oder eines Studiums vorgeschrieben sind: unterliegen gesonderten Regelungen, die beim jeweiligen Träger zu erfragen sind oder beim Ausbildungsberater der HWK.
Gesetzliche Regelungen
Das Jugendarbeitsschutzgesetz unter www.gesetze-im-internet.de legt fest, unter welchen Bedingungen Schülerinnen und Schüler, die noch nicht 18 Jahre alt sind, in Betrieben als Praktikanten beschäftigt werden dürfen.
Wichtige Downloads für Schülerinnen und Schüler
- Zur Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch ein Fragebogen (pdf-Format) mit typischen Fragen, die von Betrieben gestellt werden könnten.
- In "Meine Fragen an den Betrieb" (pdf-Format) haben wir eine Reihe von Fragen zusammengestellt, die du während des Vorstellungsgespräches stellen kannst.
Wichtige Downloads für Betriebe
- Schon im Vorstellungsgespräch sollte deutlich werden, welche Ziele die Praktikantin oder der Praktikant verfolgt und welche Aufgaben er oder sie übernehmen kann und welche nicht. Unser Fragebogen (pdf-Format) soll Ihnen Hilfestellungen bieten.
- Eine Praktikumsbescheinigung (pdf-Format) ist bei späteren Bewerbungen der Praktikanten hilfreich.