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Kompetenzen bewerten und zertifizierenValiKom - Berufserfahrung sichtbar machen

Menschen ohne formalen Berufsabschluss haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Know-How und das, was sie können.

Am Validierungsverfahren können Personen teilnehmen, die

  • mindestens 25 Jahre alt sind und
  • über einschlägige Berufserfahrung verfügen, aber keinen entsprechenden Berufsabschluss vorweisen können.

Die Antragstellenden werden in diesem Verfahren durch mindestens eine Berufsexpertin oder einen Berufsexperten und eine/n Zweitbeobachter/in eingeschätzt und bewertet. Im Ergebnis wird festgestellt, ob die Antragstellenden in der Lage sind, wesentliche Tätigkeitsbereiche des Referenzberufs fachgerecht auszuüben. Auf Basis der Bewertung der Berufsexperten stellt die zuständige Kammer ein Zertifikat aus, in dem die Kompetenzen der Person offiziell verbrieft sind.

Wie läuft das Verfahren ab?

  • Zunächst erhalten interessierte Personen im Rahmen eines Beratungsgesprächs Informationen zum Verfahren und zu den Dokumenten, die für das Verfahren benötigt werden.
  • Sobald alle Dokumente ausgefüllt sind, stellt die Person einen Antrag, um am Validierungsverfahren teilnehmen zu können. Die Antragsunterlagen werden anschließend von der Kammer ausgewertet. Ziel der Auswertung ist die Feststellung, in welchen Tätigkeitsbereichen des Referenzberufs eine Fremdbewertung durchgeführt werden soll.
  • Die Fremdbewertung wird durch Berufsexpertinnen und Berufsexperten durchgeführt. Das kann eine Arbeitsprobe sein, ein Fachgespräch oder auch die Probearbeit im Betrieb.
  • Abhängig vom Ergebnis des Verfahrens stellt die Kammer ein Zertifikat aus, das die volle bzw. teilweise Gleichwertigkeit der beruflichen Kompetenzen bescheinigt.

    Die Teilnahme am Verfahren ist zur Zeit noch gebührenfrei.
     

Informationen für Betriebe

Viele Betriebe spüren bereits die Auswirkungen des Fachkräftemangels. Gerade kleineren und mittleren Betrieben fehlen allerdings häufig die Kapazitäten, um Maßnahmen der Mitarbeiterbindung und Personalentwicklung zu planen und durchzuführen. Für solche Betriebe stellt ein Validierungsverfahren eine Möglichkeit dar, Mitarbeitenden ihre Wertschätzung für ihr berufliches Können zu vermitteln.

Bisher haben Betriebe:

  • Mitarbeitende auf das Validierungsverfahren aufmerksam gemacht,
  • Mitarbeitende für die Teilnahme an der Fremdbewertung freigestellt,
  • Mitarbeitende bei der Selbsteinschätzung und Antragstellung unterstützt und
  • die eigenen Räumlichkeiten für die Fremdbewertung ihrer Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.

Durch diese oder weitere Unterstützungsmaßnahmen können Betriebe ihren Mitarbeitenden aktiv zeigen, dass sie an einer langfristigen Zusammenarbeit und der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung der Mitarbeitenden interessiert sind. Sehen Sie an diesem  Beispielbetrieb wie es laufen kann.

Betriebe, die Interesse daran haben, Mitarbeitende bei der Teilnahme am Validierungsverfahren zu unterstützen, können gerne  Christa Peters kontaktieren und ihre Möglichkeiten besprechen, Info-Flyer downloaden.

Sprechen Sie mich an:

Christa Peters

Tel. +49 241 471-186

Fax +49 241 471-103

christa.peters--at--hwk-aachen.de

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Weitere Informationen unter:
www.validierungsverfahren.de 
  Info-Flyer

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