Als Handwerksunternehmer wissen Sie, dass zum betrieblichen Alltag hin und wieder auch rechtliche Fragen gelöst werden müssen. Streit mit Kunden, Fragen der Abgrenzung im Handwerksrecht, juristische Vorgaben von europäischer Ebene: die Spannweite ist riesig. Die Rechts-Experten der Handwerkskammer Aachen haben sich auf diese Herausforderungen spezialisiert – und sie helfen Ihnen gerne weiter:
RA
Georg
Stoffels
- Geschäftsführer
+49 241 471-117
georg.stoffels@hwk-aachen.de
Hinweispflicht für Unternehmen ab dem 01. Februar 2017
Ass.
Julia
Berwing
+49 241 471-142
julia.berwing@hwk-aachen.de
Ass.
Karl
Fährmann
+49 241 471-141
karl.faehrmann@hwk-aachen.de
Seit dem 1. Januar 2015 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro.
Der Flyer, den Sie hier herunterladen können (pdf, 503 kb), gibt einen Überblick über den Geltungsbereich des Gesetzes und die darin vorgesehenen Übergangsregelungen.
Er erteilt vor allem auch Auskunft darüber, was bei der Berechnung der Mindestlohnbestandteile zu beachten ist, welche Dokumentationspflichten einzuhalten sind und wie sich die Haftung des Generalunternehmers im Hinblick auf den gesetzlichen Mindestlohn gestaltet.
RA
Georg
Stoffels
- Geschäftsführer
+49 241 471-117
georg.stoffels@hwk-aachen.de
Bitte beachten Sie: Die aktuellen Musterverträge sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen. Sie sind daher nicht 1:1 auf Ihre Belange zugeschnitten. Eine Haftung für den Inhalt der Musterverträge kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden!
Weitere Musterverträge:
RA
Georg
Stoffels
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+49 241 471-117
georg.stoffels@hwk-aachen.de
Immer gut beraten: Die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer Aachen
Sollte es einmal zu Unstimmigkeiten zwischen einem Handwerksbetrieb und seinen Kunden kommen, ist die Schlichtungsstelle für Sie eine hilfreiche Adresse. Sie vermittelt und bemüht sich um eine gütliche Einigung. Ob offene Rechnungen oder geltend gemachte Mängelrügen – in diesen Fragen ist guter Rat von unserer Expertin sinnvoll – anstatt teuer.
Bei Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Auftraggebern stehen häufig eher berufsspezifische Aspekte als rechtliche Fragen im Vordergrund. In diesen Fällen bietet die Handwerkskammer als wirtschaftsnahe Organisation eine außergerichtliche Streitschlichtung als schnelle und kostengünstige Alternative zu einem Gerichtsverfahren an. Im Interesse der Parteien vermitteln die Handwerkskammern seit jeher bei Unstimmigkeiten zwischen den Handwerksunternehmen und deren Auftraggebern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auf diesem Weg häufig eine kostengünstige gütliche Einigung zügig erreicht werden kann.
Die verschiedenen Wege der Schlichtung:
Ass.
Julia
Berwing
+49 241 471-142
julia.berwing@hwk-aachen.de
Hinweispflicht für Unternehmen ab dem 01. Februar 2017
Die Handwerkskammer Aachen hat in Zusammenarbeit mit der Schuldnerhilfe Köln e.V. für ihre Mitgliedsbetriebe, die in eine massive finanzielle Krise geraten sind und sich möglicherweise schon auf ein Insolvenzverfahren einstellen müssen, eine Hotline eingerichtet.
Unter Telefonnummer: 0800-0000254 können Betriebe aus dem Kammerbezirk Aachen ein Team erreichen, das langjährige Erfahrungen mit der Sanierungs- und Abwicklungsberatung von mittelständischen Unternehmen hat.
Das Beratungsteam, in dem auch ein Insolvenzanwalt mitwirkt, ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Die telefonische Beratung ist unentgeltlich. Es fallen lediglich die üblichen Telefongebühren an.
Die Schuldnerhilfe ist auch per E-Mail erreichbar: handwerk(@)schuldnerhilfe-koeln.de
Möchte der Betrieb nach der telefonischen Erstberatung noch eine persönliche Folgeberatung im Büro der Schuldnerhilfe wahrnehmen, um zum Beispiel weitergehende Hilfe bei der Sanierung oder Abwicklung des Betriebes in Anspruch zu nehmen oder sich beim Ausfüllen eines Insolvenzantrage helfen zu lassen, berechnet die Schuldnerhilfe einen Kostenbeitrag von 95 Euro pro Termin.
Darüber hinaus stehen allen Mitgliedsbetrieben natürlich weiterhin und unmittelbar die Unternehmensberater der Handwerkskammer Aachen als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn es um betriebswirtschaftliche Fragen rund um den eigenen Betrieb geht.
Es empfiehlt sich auch vor Einschaltung der Schuldnerhilfe, zunächst Kontakt zu den Kammerberatern aufzunehmen, um im Falle einer Krise die Möglichkeit der direkten Hilfe durch die Kammer zu klären. Die Unternehmensberatung der Handwerkskammer Aachen ist erreichbar unter Tel.: +49 241 471-174.
RA
Georg
Stoffels
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georg.stoffels@hwk-aachen.de
Die Handwerkskammer ist nicht tariffähig, kann also selbst nicht Partei eines Tarifvertrages sein. Daher ist es der Kammer auch nicht möglich, tarifvertragliche Auskünfte zu erteilen.
Auskünfte über bestehende Tarifverträge erteilen je nach Handwerksberuf
Bei der Handwerkskammer Aachen werden auch die Geschäfte des sog. VOB-Ausschusses geführt. Dieser setzt sich aus Vertretern öffentlicher Auftraggeber und der Bauwirtschaft zusammen. Dabei sollen Auslegungsfragen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bei Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Bauunternehmen geklärt werden.
Die Beschlüsse des Ausschusses haben nur Empfehlungscharakter und sind rechtlich nicht bindend; in der Praxis führen sie jedoch häufig zu einer Streitschlichtung. Anträge an den VOB-Ausschuss sind über die Geschäftsstelle der Handwerkskammer Aachen oder Köln mit ausführlicher Sachverhaltsdarlegung zu richten. Das Verfahren ist kostenfrei.
Ausschuss für das Verdingungswesen im Regierungsbezirk Köln:
Aufgabe: Ehrenamtliche (gebührenfreie) Schieds- und Beratungsstelle für die Auslegung und Beratung in Zweifelsfragen zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Ihr Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Aachen ist GF RA Georg Stoffels, Tel. +49 241 471-117; Fax: +49 241 471-106.
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