Angebotsnummer 185405552-0
Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften erfordern zum Erhalt der Qualifikation zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten eine regelmäßige Nachschulung. Diese sollte in der Regel alle drei Jahre nach der Erstprüfung bzw. den jeweiligen Nachschulungsterminen erfolgen..
- Vorstellung der Werkzeuge und Messgeräte
- Sichtprüfung
- Durchführung von Kontrollmessungen
- Sicherheitsunterweisung (i.S. des §12 ArbSchG, §4 DGUV 1 und des BetrSchV)
- Aktuelle Informationen über die zu beachtenden Sicherheitsbestimmungen, sowie über den Arbeitsbereich, in dem Sie tätig werden dürfen
- Informationen über Neuerungen im Regel- und Vorschriftenwerk
- Messübungen, ggf. mit den eigenen Messgeräten der Teilnehmer
- Erstellen der notwendigen Dokumentationen
- schriftlicher und praktischer Test
Hinweis:
Bei fehlender Nachqualifizierung sind die Voraussetzungen für eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nicht mehr erfüllt und die mit dem Zertifikat bescheinigte Qualifikation ist nicht mehr gültig.
Start des Lehrgangs: Mindest-Teilnehmerzahl erforderlich
Für Sie zur Info: Spätestens 14 Tage vor Lehrgangsstart erhalten Sie die Mitteilung, ob der Lehrgang durchgeführt wird.
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, die mit festgelegten Tätigkeiten im Elektrobereich betraut werden sollen.
Abschluss
Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat zur weiteren Ausübungsberechtigung im Rahmen der "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten".
Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Zertifikates "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" sein.
Zeitraum
16.04.2021 - 17.04.2021
Gebühren
Kurs: 295,00 €
Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Zertifikates "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" sein.
Zertifizierung
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