Angebotsnummer 185405872-0
Teil I - Fachpraxis
- Fachpraktische Übungen
(Der Kraftfahrzeug-Service-Techniker wird auf Antrag von Teil I der Meisterprüfung befreit.)
Teil II - Fachtheorie: startet im Vorfeld. Hierzu ist eine separate Anmeldung notwendig.
Hinweis:
dieser Lehrgang beinhaltet zusätzlich einen dreiwöchigen Vollzeitblock. Unterricht findet dann montags - donnerstags von 08:00 - 16:15 Uhr und freitags von 08:00 - 14:00 Uhr statt. Der genaue Termin wird bei Lehrgangsstart bekanntgegeben.
Zu diesem Teil I kann ausschließlich der Teil II vom 03.01.2023 - 07.11.2023 gebucht werden.
Zielgruppe
Gesellen im Handwerk oder Fachkräfte der Industrie
Abschluss
geprüfter Kfz-Servicetechniker (kann zur Befreiung von Teil 1 der Kfz-Meisterprüfung führen)
Hinweis
Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 350 EUR (für Teile I und II)
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!
Teilnahmebedingungen
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.
Zeitraum
02.12.2023 - 30.08.2024
Gebühren
Kurs: 3.760,00 €
förderfähig
Hinweis
Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 350 EUR (für Teile I und II)
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!
Teilnahmebedingungen
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.
Für diesen Lehrgang können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen. Bitte lassen Sie sich vor Kursbuchung beraten.
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