Angebotsnummer 185404642-0
Teil II - Fachtheorie
- Grundlagentechnik
- Kraftfahrzeugtechnik
- Karosserietechnik
- Auftragsabwicklung
- KFZ-spezifische Betriebsführung
Teil I - Fachpraxis: startet im Nachhinein. Hierzu ist eine separate Anmeldung notwendig.
Zu diesem Teil II können Sie nur den Teil I vom 08.11.2021 - 11.01.2022 buchen.
Zielgruppe
Gesellen im Handwerk oder Fachkräfte der Industrie
Abschluss
Meister/-in im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk
Hinweis
Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 350 EUR (für Teile I und II)
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!
Teilnahmebedingungen
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.
Zeitraum
09.08.2021 - 22.10.2021
Gebühren
Kurs: 3.250,00 €
förderfähig
Hinweis
Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 350 EUR (für Teile I und II)
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!
Teilnahmebedingungen
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.
Für diesen Kurs stehen keine freien Plätze zur Verfügung. Eine Buchung ist daher nicht möglich.
Für Fragen nehmen Sie bitte Kontakt über die angegebene E-Mail-Adresse mit der Handwerkskammer auf.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für diesen Lehrgang können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen. Bitte lassen Sie sich vor Kursbuchung beraten.
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