Angebotsnummer 185404646-0
Teil II - Fachtheorie
- Grundlagentechnik
- Kraftfahrzeugtechnik
- Karosserietechnik
- Auftragsabwicklung
- KFZ-spezifische Betriebsführung
Teil I - Fachpraxis: startet im Nachhinein. Hierzu ist eine separate Anmeldung notwendig.
Zu diesem Teil II können Sie nur den Teil I vom 14.11.2022 - 06.01.2023 buchen.
Zielgruppe
Gesellen im Handwerk oder Fachkräfte der Industrie
Abschluss
Meister/-in im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk
Hinweis
Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 350 EUR (für Teile I und II)
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!
Teilnahmebedingungen
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.
Zeitraum
01.08.2022 - 31.10.2022
Gebühren
Kurs: 4.000,00 €
förderfähig
Hinweis
Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 350 EUR (für Teile I und II)
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!
Teilnahmebedingungen
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.
Für diesen Lehrgang können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen. Bitte lassen Sie sich vor Kursbuchung beraten.
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