Angebotsnummer 185405920-0
Teil I - Fachpraxis
Vorbereitung auf Meisterprüfungsprojekt und Situationsaufgabe
Teil II - Fachtheorie
- Baukonstruktion
- Auftragsabwicklung
- Betriebsführung und Betriebsorganisation
Für den Lehrgang benötigen Sie einen Laptop. Die Systemvoraussetzungen können sie auf www.dataflor.de nachlesen. Außerdem werden während des Lehrgangs Online-Sitzungen durchgeführt.
Zusätzlich zu den angegebenen Unterrichtszeiten kann ggf. samstags von 08:00 - 16:00 Uhr unterrichtet werden. Genaue Termine werden im Lehrgang bekannt gegeben.
Zielgruppe
Gesellen im Handwerk
Abschluss
Meister/-in im Straßenbauerhandwerk
Hinweis
Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 350 EUR (weitergehende Literatur und Materialien werden bei Lehrgangseröffnung bekannt gegeben); die Kosten für einen Laptop sind nicht in diesen Kosten inbegriffen
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!
Teilnahmebedingungen
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Straßenbauer-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Straßenbauer-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.
Zeitraum
04.10.2021 - 22.04.2022
Gebühren
Kurs: 6.950,00 €
förderfähig
Hinweis
Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 350 EUR (weitergehende Literatur und Materialien werden bei Lehrgangseröffnung bekannt gegeben); die Kosten für einen Laptop sind nicht in diesen Kosten inbegriffen
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!
Teilnahmebedingungen
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Straßenbauer-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Straßenbauer-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.
Für diesen Lehrgang können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen. Bitte lassen Sie sich vor Kursbuchung beraten.
Zertifizierung
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