Angebotsnummer 185406395-0
Meisterklasse Bau (Maurer/Betonbauer, Stuckateur, Zimmerer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Straßenbauer) Teil I + II
Die fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung erfolgt nach bundeseinheitlichem Rahmenlehrplan gemäß der Meisterprüfungsverordnung.
Für den Lehrgang benötigen Sie einen Laptop. Die Systemvoraussetzungen können sie auf www.dataflor.de nachlesen. Außerdem werden während des Lehrgangs Online-Sitzungen durchgeführt.
Start des Lehrgangs: Mindest-Teilnehmerzahl erforderlich.
Zusätzlich zu den angegebenen Unterrichtszeiten kann an Samstagen Unterricht von 8 - 16:15 Uhr stattfinden.
Zielgruppe
Gesellen im Handwerk
Abschluss
Meister/-in im Straßenbauerhandwerk
Hinweis
Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 350 EUR (weitergehende Literatur und Materialien werden bei Lehrgangseröffnung bekannt gegeben); die Kosten für einen Laptop sind nicht in diesen Kosten inbegriffen
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!
Teilnahmebedingungen
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Straßenbauer-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Straßenbauer-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.
Zeitraum
04.10.2022 - 21.04.2023
Gebühren
Kurs: 6.950,00 €
förderfähig
Hinweis
Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 350 EUR (weitergehende Literatur und Materialien werden bei Lehrgangseröffnung bekannt gegeben); die Kosten für einen Laptop sind nicht in diesen Kosten inbegriffen
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!
Teilnahmebedingungen
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Straßenbauer-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Straßenbauer-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.
Für diesen Lehrgang können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen. Bitte lassen Sie sich vor Kursbuchung beraten.
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