Angebotsnummer 185406394-0
Meisterklasse Bau (Maurer/Betonbauer, Stuckateur, Zimmerer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Straßenbauer) Teil I + II
Die fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung erfolgt nach bundeseinheitlichem Rahmenlehrplan gemäß der Meisterprüfungsverordnung.
Für den Lehrgang benötigen Sie einen Laptop, der die Voraussetzungen für die aktuelle CADWORK 3D-CAD/CAM-Software im Holzbau erfüllt. Die Systemvoraussetzungen finden Sie unter www.cadwork.de. Außerdem werden während des Lehrgangs Online-Sitzungen durchgeführt.
Start des Lehrgangs: Mindest-Teilnehmerzahl erforderlich.
Zusätzlich zu den angegebenen Unterrichtszeiten findet an einigen Samstagen Unterricht von 8 - 16:15 Uhr statt.
Zielgruppe
Gesellen im Handwerk
Abschluss
Meister/-in im Zimmererhandwerk
Hinweis
Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 600 EUR (Literatur wird bei Lehrgangseröffnung bekannt gegeben); die Kosten für einen Laptop sind nicht in diesen Kosten inbegriffen
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!
Teilnahmebedingungen
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Zimmerer-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Zimmerer-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.
Zeitraum
04.10.2022 - 21.04.2023
Gebühren
Kurs: 6.450,00 €
förderfähig
Hinweis
Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 600 EUR (Literatur wird bei Lehrgangseröffnung bekannt gegeben); die Kosten für einen Laptop sind nicht in diesen Kosten inbegriffen
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!
Teilnahmebedingungen
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Zimmerer-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Zimmerer-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.
Für diesen Lehrgang können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen. Bitte lassen Sie sich vor Kursbuchung beraten.
Zertifizierung
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