Dreieich. Von Unternehmen zu Unternehmen ist die Wäsche der Berufskleidung für Mitarbeiter unterschiedlich geregelt. Einige Betriebe waschen die Kleidung vor Ort, andere beauftragen einen Mietservice-Anbieter und viele überlassen das Aufbereiten der Kleidung den Beschäftigten. Von Experten wird das private Waschen von Berufskleidung aus hygienischen Gründen nicht empfohlen. Die unprofessionelle Pflege von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) kann sogar das Leben des Trägers gefährden.
Rechtliche Vorgaben
Die gesetzlichen Regelungen bei der Beschaffung von PSA nehmen zu. Im April 2018 wurde die neue PSA-Verordnung 2016/425 eingeführt, die Unternehmen und Herstellern mehr Verantwortung überträgt. PSA-Kleidung muss zukünftig alle fünf Jahre neu überprüft und zertifiziert werden. Darüber hinaus bekommen Kunden alle wichtigen Auskünfte zur Kleidung in der Herstellerinformation mitgeliefert. Dazu gehört auch eine Waschempfehlung, mit wichtigen Hinweisen zur richtigen Wiederaufbereitung der Kleidung. Laut PSA-Benutzerverordnung trägt der Arbeitgeber Sorge dafür, dass sich die Schutzkleidung der Mitarbeiter während der gesamten Nutzungsdauer in einem einwandfreien Zustand befindet. „PSA ist ein komplexes Thema, bei dem sich Entscheider in Unternehmen ein Grundwissen aneignen sollten. Nicht nur die Beschaffung erfordert Fachwissen, auch die regelmäßige Pflege und Instandhaltung der Schutzkleidung sollte in die professionellen Hände eines Mietservice-Anbieters gegeben werden“, findet PSA-Experte Werner Münnich vom Mietservice-Anbieter CWS-boco.
Falsche Temperaturen
Wenn Schutzkleidung getragen wird, muss sie auch irgendwann gewaschen werden. Eine Waschmaschine für den Hausgebrauch bietet jedoch begrenzte Möglichkeiten, was präzise Einstellungen betrifft. In einer professionellen Industriewäscherei hingegen gibt es spezialisierte Waschprogramme, die auf die jeweilige Kleidung und deren Verschmutzungsgrad abgestimmt sind. So werden genaue Temperaturen eingestellt, was in der Hauswäsche so nicht möglich ist. „Zu hohe Temperaturen können auf das Gewebe der Kleidung einwirken und diese schrumpfen lassen. Wenn beispielsweise eine Schweißerkleidung an den Beinen zu kurz wird, besteht die Gefahr, dass heiße Schweißperlen in die Schuhe des Mitarbeiters tropfen“, erklärt Münnich.
Auch Warnschutzkleidung darf nur bestimmten Temperaturen ausgesetzt werden, ansonsten verlieren die Reflexstreifen ihre Leuchtkraft. Die Folge: Der Träger ist nicht ausreichend sichtbar, die Schutzfunktion der Berufskleidung ist nicht mehr gegeben. Um Schutzfunktionen langfristig aufrecht zu erhalten, wird von Serviceanbietern für Berufskleidung spezielle Schutzkleidung regelmäßig imprägniert. Die sogenannte Hydrophobisierung, mit der beispielsweise Wetterschutz- oder Chemikalienschutzkleidung behandelt wird, muss ebenso bei einer bestimmten Temperatur flächendeckend angewandt werden. „Eine gute Schutzkleidung für seine Mitarbeiter zu beschaffen ist nicht genug. Sie muss auch regelmäßig fachgerecht aufbereitet und kontrolliert werden, damit sie ihren Träger langfristig schützt“, so Textilexperte Münnich.