Rechtsberatung

Als Handwerksunternehmer wissen Sie, dass im betrieblichen Alltag hin und wieder auch rechtliche Fragen gelöst werden müssen. Streit mit Kunden, Fragen der Abgrenzung im Handwerksrecht, juristische Vorgaben von europäischer Ebene – die Spannweite ist riesig.

  • Fragen zum Berufsbildungsrecht
  • EU-rechtlichen Angelegenheiten
  • Fragen zum Berufsbildungsrecht
  • Fragen rund um das Handwerksrecht (Abgrenzung zwischen Handwerk und Industrie)
  • Fragen rund um Berufsgenossenschaften und SOKA-Bau
  • Fragen, die das Sachverständigenwesen betreffen
  • Fragen zum Datenschutz – EU-DSGVO

Die Rechtsexperten der Handwerkskammer Aachen haben sich auf diese Herausforderungen spezialisiert – und sie helfen Ihnen gerne weiter.

Sprechen Sie uns gerne an:

Julia Berwing
Tel. +49 241 471-142
julia.berwing@hwk-aachen.de

Karl Fährmann
Tel. +49 241 471-141
karl.faehrmann@hwk-aachen.de

Anna Wensing
Tel. +49 241 471-144
anna.wensing@hwk-aachen.de

Weitere Informationen
Musterverträge

Unter folgendem Link finden Sie umfangreiche Musterverträge auf der Homepage des Westdeutschen Handwerkskammertags e.V. (WHKT) zum Download. Bei Fragen zu den Vertragsmustern stehen Ihnen die Ansprechpartner/innen unserer Rechtsabteilung gerne zur Verfügung.

Schlichtungsstelle

Immer gut beraten: Die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer Aachen

Sollte es einmal zu Unstimmigkeiten zwischen einem Handwerksbetrieb und seinen Kunden kommen, ist die Schlichtungsstelle für Sie eine hilfreiche Adresse. Sie vermittelt und bemüht sich um eine gütliche Einigung. Ob offene Rechnungen oder geltend gemachte Mängelrügen – in diesen Fragen ist guter Rat von unserer Expertin sinnvoll – anstatt teuer.

Sprechen Sie mich gerne an:
Ass. Anna Wensing
Tel. +49 241 471-144
Fax +49 241 471-103
anna.wensing@hwk-aachen.de

Bei Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Auftraggebern stehen häufig eher berufsspezifische Aspekte als rechtliche Fragen im Vordergrund. In diesen Fällen bietet die Handwerkskammer als wirtschaftsnahe Organisation eine außergerichtliche Streitschlichtung als schnelle und kostengünstige Alternative zu einem Gerichtsverfahren an. Im Interesse der Parteien vermitteln die Handwerkskammern seit jeher bei Unstimmigkeiten zwischen den Handwerksunternehmen und deren Auftraggebern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auf diesem Weg häufig eine kostengünstige gütliche Einigung zügig erreicht werden kann.

Die allgemeine Vermittlungsstelle
Die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer bietet ein freiwilliges und formloses Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten aus dem Handwerk an. Es handelt sich um einen kostenfreien Service für die Handwerksunternehmen und deren Kunden. Zwangsmittel stehen der Vermittlungsstelle nicht zur Verfügung. Es wird eine gütliche Einigung angestrebt, welche die Kompromissbereitschaft beider Seiten voraussetzt. Wenn Sie dieses Verfahren wünschen, formulieren Sie Ihr Anliegen schriftlich (Schilderung des Sachverhalts, ggf. Beifügung von Vertragsunterlagen in Kopie) und leiten Sie es dann der Handwerkskammer zu.

Die Bauschlichtungsstelle
Einige Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen bieten die Möglichkeit der Bauschlichtung an. Die Bauschlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Bauherren, Architekten, Bauingenieuren und Bauausführenden. Sie ist eine Einrichtung bei der Handwerkskammer. Den Vorsitz führt üblicherweise ein in Bausachen erfahrener Richter. Als Beisitzer können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige berufen werden. Das Verfahren wird nach den Regeln der jeweiligen Geschäftsordnung durchgeführt. Abhängig von Streitwert und Aufwand werden Gebühren erhoben. Die Bauschlichtungsstellen sind vom Justizministerium NRW anerkannte Gütestellen, so dass durch die Anrufung Verjährungsfristen unterbrochen werden. Aus einem vor der Bauschlichtungsstelle abgeschlossenen Gütevergleich kann die Zwangsvollstreckung stattfinden. Bei schriftlicher Vereinbarung der Parteien kann die Bauschlichtungsstelle auch als Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung tätig werden. Wenn Sie die Bauschlichtungsstelle einschalten möchten, wenden Sie sich an die Handwerkskammer.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bauschlichtung-nrw.de.

Schuldnerhilfe

Finanzielle Krise? Gute Beratung!

Die Handwerkskammer Aachen hat in Zusammenarbeit mit der Schuldnerhilfe Köln gGmbH für ihre Mitgliedsbetriebe, die in eine massive finanzielle Krise geraten sind und sich möglicherweise schon auf ein Insolvenzverfahren einstellen müssen, eine Hotline eingerichtet.

Unter Telefonnummer 0800-0000254 können Betriebe aus dem Kammerbezirk Aachen ein Team erreichen, das langjährige Erfahrungen mit der Sanierungs- und Abwicklungsberatung von mittelständischen Unternehmen hat.

Antworten zur Krisenhotline erteilt bei der Handwerkskammer Aachen:

Ass. Georg Stoffels
Hauptgeschäftsführer
Tel. +49 241 471-114
Fax +49 241 471-103
georg.stoffels@hwk-aachen.de

Das Beratungsteam, in dem auch ein Insolvenzanwalt mitwirkt, ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

  • Montags 15 – 18 Uhr
  • Donnerstags 9 – 12 Uhr

Die telefonische Beratung ist unentgeltlich. Die Schuldnerhilfe Köln ist auch per E-Mail erreichbar handwerk@schuldnerhilfe-koeln.de.

Möchte der Betrieb nach der telefonischen Erstberatung noch eine persönliche Folgeberatung im Büro der Schuldnerhilfe Köln wahrnehmen, um zum Beispiel weitergehende Hilfe bei der Sanierung oder Abwicklung des Betriebes in Anspruch zu nehmen oder sich beim Ausfüllen eines Insolvenzantrage helfen zu lassen, berechnet die Schuldnerhilfe Köln einen Kostenbeitrag von 95 Euro pro Termin.

Darüber hinaus stehen allen Mitgliedsbetrieben natürlich weiterhin und unmittelbar die Unternehmensberater der Handwerkskammer Aachen als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn es um betriebswirtschaftliche Fragen rund um den eigenen Betrieb geht.

Es empfiehlt sich auch vor Einschaltung der Schuldnerhilfe Köln, zunächst Kontakt zu den Kammerberatern aufzunehmen, um im Falle einer Krise die Möglichkeit der direkten Hilfe durch die Kammer zu klären. Die Unternehmensberatung der Handwerkskammer Aachen ist erreichbar unter Tel.: +49 241 471-129.

Tarifvertragliche Auskünfte

Die Handwerkskammer ist nicht tariffähig, kann also selbst nicht Partei eines Tarifvertrages sein. Daher ist es der Kammer auch nicht möglich, tarifvertragliche Auskünfte zu erteilen.

Auskünfte über bestehende Tarifverträge erteilen je nach Handwerksberuf

  • die zuständigen Innungen
  • sowie das Tarifregister beim:
    Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
    Fax: +49 211 855-4297
    Internet: www.tarifregister.nrw.de
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