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Rechtsgrundlagen

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Handwerkskammer Aachen – anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden – eine Vielzahl hoheitlicher Aufgaben, die ihr vom Staat übertragen wurden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Gesetz zur Ordnung des Handwerks die Handwerksordnung (HwO). Darüber hinaus sind für das Handeln der Handwerkskammer Aachen eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die Vorschriften der Satzung, sowie die durch die Vollversammlung erfolgten Beschlüsse maßgebend.