Asbest

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Sachkundelehrgang - nach TRGS 519, Anlage 4c

Der falsche Umgang mit Asbest ist lebensbedrohlich. Eine Krebsgefahr durch Asbestfasern ist vor allem dort gegeben, wo asbesthaltige Produkte aus früheren Jahrzehnten bei Sanierungsarbeiten entfernt werden und Fasern in die Atemluft gelangen. Dieses Risiko ist nicht zu unterschätzen, weil die meisten asbesthaltigen Bauteile nicht als solche erkannt werden. Bei fehlenden Schutzmaßnahmen ist die Gefahr für die Beschäftigten sehr hoch!

Bei Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien fordert der Gesetzgeber in den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) seit 1991 einen Nachweis über die entsprechende Sachkunde im Umgang mit Asbest. Bei Zuwiderhandlung muss mit schwerwiegenden zivil- und strafrechtlichen Folgen gerechnet werden.

Der Lehrgang endet mit einer Sachkundeprüfung, die durch die Bezirksregierung Köln abgenommen wird.

Bitte beachten Sie: Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren, vor Ablauf dieser Frist sollte ein eintägiger Nachschulungslehrgang besucht werden. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.

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