News vom 13.12.2023EU plant Reparatur-Recht: Chance fürs Handwerk?

Gewährleistungsfristen nach Reparaturen dürfen nicht unverhältnismäßig verlängert werden.

Die EU plant die Einführung eines Rechts auf Reparatur. Ende November nahm das Vorhaben eine wichtige Hürde: Das Europaparlament akzeptierte den Berichtsentwurf zur Richtlinie und erteilte das Mandat für Trilogverhandlungen.

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke äußert klare Forderungen für die nächsten Schritte: „Das neue Recht auf Reparatur für bestimmte Warengruppen kann nur eine Erfolgsgeschichte werden, wenn Handwerksbetriebe ihre Reparaturtätigkeit weiter ausbauen können. Dafür bedarf es nicht nur ausreichender Fachkräfte, sondern Hersteller müssen auch dazu verpflichtet werden, Ersatzteile und Reparaturinformationen zu fairen Preisen bereitzustellen. Das hat das Europäische Parlament richtig erkannt.“

Kritisch steht der Verband hingegen der geplanten Einführung eines neuen Europäischen Formulars für Reparaturinformationen gegenüber, auch wenn dieses nur noch freiwillig sein soll. Aus Sicht des ZDH sollte komplett auf ein solches Formular verzichtet werden, da es weder einen echten Mehrwert für die Kundschaft biete, noch sei es mit der Vertragspraxis von Reparaturbetrieben vereinbar.

Schwannecke fordert außerdem, dass in den anstehenden Trilogverhandlungen die Gewährleistungsfristen nach Reparaturen nicht unverhältnismäßig verlängert werden. „Zudem dürfen parallele Ansprüche von Kundinnen und Kunden gegenüber Verkäufern und Herstellern nicht dazu führen, dass Handwerksbetriebe für fremde Reparaturen haften müssen."