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Handwerkerparkausweis Region Aachen

Karte Handwerkerparkausweis Region Aachen

Bezugsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlagen A und B der Handwerksordnung, die zur Ausübung von Reparatur- oder Montagearbeiten schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen. Beantragt wird der Ausweis bei den örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Als Legitimation ist dem Antrag eine Kopie der Handwerkskarte beizufügen.
Parken dürfen die Handwerker und Handwerkerinnen in allen Gebietskörperschaften der StädteRegion Aachen - also Stadt und Kreis Aachen -, des Kreises Düren und des Kreises Euskirchen. Im Kreis Heinsberg in den Städten Heinsberg, Hückelhoven und Wegberg gilt der Handwerkerparkausweis noch nicht. Die Städte können der gemeinsamen Vereinbarung jedoch jederzeit beitreten.
Firmen, die ihren Sitz außerhalb der Region Aachen haben, können die Genehmigung bei einer beliebigen Straßenverkehrsbehörde in der Region Aachen beantragen. Bereits existierende lokale Ausnahmeregelungen bleiben von diesem Ausweis unberührt und behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.
Hier können Sie das Merkblatt und den Antragsvordruck und eine Liste der Ansprechpartner zum Handwerkerparkausweis abrufen. Für Handwerksbetriebe in der Stadt Monschau und den Gemeinden Simmerath und Roetgen ist der Kreis Aachen zuständige Straßenverkehrsbehörde. 

Ihr Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Aachen:
Handwerkskammer Aachen
RA Georg Stoffels
Sandkaulbach 21, 52062 Aachen
Tel.: 0241/ 471-145
E-Mail: georg.stoffels@hwk-aachen.de

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