In Nordrhein-Westfalen können frischverbriefte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister eine Prämie beantragen: Mit 2.500 Euro für die erfolgreich abgeschlossene Prüfung setzt die Landesregierung ein Zeichen und stärkt die Aufstiegsfortbildung im Handwerk.
stock.adobe.com - iammotos
In Nordrhein-Westfalen können frischverbriefte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister eine Prämie beantragen: Mit 2.500 Euro für die erfolgreich abgeschlossene Prüfung setzt die Landesregierung ein Zeichen und stärkt die Aufstiegsfortbildung im Handwerk.

News vom 03.07.2023Meisterprämie NRW gestartet

Lange wurde sie geplant, diskutiert und angekündigt. Nun wird sie vergeben: die Meisterprämie. Auf Initiative der sieben NRW-Handwerkskammern und des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT) erhalten neue Handwerksmeisterinnen und -meister mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Juli 2023 eine Prämie in Höhe von 2.500 Euro. Mit der Meisterprämie soll dem Fachkräftemangel im Handwerk entgegengewirkt werden. Nach Schätzungen der HWK-Aachen fehlen allein im hiesigen Kammerbezirk etwa 4.000 Fach- und unzählige Hilfskräfte. „Diese Prämie ist ein wichtiger Baustein, um die seit vielen Jahren versprochene Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung sichtbar werden zu lassen“, unterstrich Georg Stoffels, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Aachen.

Handwerksmeisterinnen und -meister seien entscheidend für die Zukunft ihrer Zunft, für die Unternehmensnachfolge und -gründung und damit für Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handwerk, sagte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann bei der Vorstellung der Meisterprämie. „Insbesondere vor dem Hintergrund der Energiewende sind wir auf gut ausgebildete Handwerkerinnen und Handwerker zwingend angewiesen.“

Für die  Meisterprämie sind laut Arbeitsministerium im aktuellen Haushalt 5,5 Millionen Euro und in den kommenden Jahren jeweils elf Millionen Euro reserviert. Hierdurch könnten pro Jahr mehr als 4.000 Meisterinnen und Meister ausgezeichnet werden. Laut WHKT legten 2022 knapp 3.800 Handwerkerinnen und Handwerker die Meisterprüfung ab. 

Beantragung der Prämie
Die Meisterprämie kann ausschließlich online über das Portal www.meisterprämie.nrw beantragt werden. Dafür sind jeweils digitale Kopien des Meisterprüfungszeugnisses und der erweiterten Meldebescheinigung notwendig. Antragsberechtigt sind Personen, die ihre Meisterprüfung in einem Gewerbe nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben, deren Meisterprüfungszeugnis seit dem 1. Juli 2023 ausgestellt wurde und ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses in NRW hatten.
Wichtig: Die Meisterprämie NRW muss innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses beantragt werden. Eine spätere Antragstellung ist nicht möglich. Beispiel: Wenn Ihr Meisterprüfungszeugnis am 04.07.2023 ausgestellt wurde, ist eine Antragstellung bis zum 03.10.2023 möglich.

 Alle weiteren Informationen finden Sie in diesem Informationsblatt.