Angebotsnummer 185404651-0
Teil I - Fachpraxis
- Fachpraktische Übungen
(Der Kraftfahrzeug-Service-Techniker wird auf Antrag von Teil I der Meisterprüfung befreit.)
Teil II - Fachtheorie: startet im Vorfeld. Hierzu ist eine separate Anmeldung notwendig.
Zu diesem Teil I können Sie nur den Teil II vom 22.01.2024 - 10.04.2024 buchen.
Zielgruppe
Gesellen im Handwerk und Fachkräfte der Industrie
Abschluss
geprüfter Kfz-Servicetechniker (kann zur Befreiung von Teil 1 der Kfz-Meisterprüfung führen)
Hinweis
Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 350 EUR (für Teile I und II)
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!
Teilnahmebedingungen
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.
Zeitraum
29.04.2024 - 02.07.2024
Hinweis
Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 350 EUR (für Teile I und II)
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!
Teilnahmebedingungen
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.
Für diesen Kurs stehen die Gebühren nicht endgültig fest. Eine Buchung ist daher noch nicht möglich.
Für Fragen nehmen Sie bitte Kontakt über die angegebene E-Mail-Adresse mit der Handwerkskammer auf.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für diesen Lehrgang können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen. Bitte lassen Sie sich vor Kursbuchung beraten.
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