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News vom 28.01.2026Nachlassfragen nicht unterschätzen

Viele Handwerksbetriebe sind über Jahre gewachsen, oft durch die Hände einer Person geführt – mit viel Einsatz, Verantwortung und persönlicher Bindung. Doch was passiert, wenn diese plötzlich verstirbt? Der Nachlass ist dann nicht nur eine juristische Größe, sondern ein betriebliches Risiko. Ohne klare Regelungen, ohne Vollmacht, Testament und Vorsorgemappe stehen Angehörige in solchen Momenten unter großem Druck – emotional, organisatorisch und rechtlich. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig vorzusorgen und ihnen Orientierung zu geben.

Der Begriff »Nachlass« wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig mit dem Vermögen einer verstorbenen Person gleichgesetzt. Juristisch betrachtet umfasst er das gesamte Vermögen des Erblassers – also alle Rechte und Pflichten – und geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Doch im Kontext eines Handwerksbetriebes ist der Nachlass weit mehr als eine bloße Vermögensmasse. Er ist ein komplexes Gefüge aus betrieblichen, rechtlichen und organisatorischen Elementen, das im Todesfall entweder geordnet übergeben oder aufgelöst werden muss. Ein Handwerksbetrieb besteht nicht nur aus Werkzeugen, Maschinen und Immobilien, sondern auch aus laufenden Verträgen, gewachsenen Kundenbeziehungen, Mitarbeiterverhältnissen, immateriellen Werten wie Knowhow und Reputation sowie aus steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen. All diese Bestandteile bilden zusammen den betrieblichen Nachlass. Stirbt der Inhabende, stellt sich die Frage, wer handeln darf – und ob ad hoc überhaupt jemand handlungsfähig ist. Denn ohne klare Regelungen kann zunächst ein rechtliches und organisatorisches Vakuum entstehen.

Keine Regelung kann existenzbedrohend werden

Gerade bei Einzelunternehmen ist der Unternehmer beziehungsweise Unternehmerin oft alleiniger Entscheidungstragender. Stirbt diese Person plötzlich, fehlt es häufig an einer wirksamen postmortalen Vollmacht, die es Angehörigen oder Dritten erlaubt, den Betrieb handlungsfähig zu halten. Ein Erbschein liegt meist erst Wochen später vor. In dieser Zeit sind viele zentrale Vorgänge blockiert: Banken geben keine Auskünfte, Steuerberater verweigern Informationen, Aufträge können nicht erfüllt und Rechnungen nicht bezahlt werden, Mitarbeiter stehen ohne Weisungsbefugnis da. Für Betriebe kann das schnell existenzbedrohend werden.

Damit eine Vollmacht im Todesfall wirksam ist, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie sollte im Original vorliegen – eine Kopie reicht nicht aus. Sie muss ausdrücklich über den Tod hinaus gelten (§ 168 BGB), idealerweise eine beglaubigte Unterschrift enthalten und klar regeln, ob mehrere Bevollmächtigte gemeinsam (»und«) oder einzeln (»oder«) handeln dürfen. Besonders wichtig ist die ausdrückliche Entbindung des Steuerberaters von seiner Schweigepflicht (§ 203 StGB). In der Vollmacht sollte konkret benannt werden, wer als Vertrauensperson gegenüber dem Steuerberater Auskünfte erhalten darf – etwa ein Familienmitglied, ein Rechtsanwalt oder auch ein Kammerberater. Nur so kann im Ernstfall eine rechtssichere Kommunikation erfolgen. Ebenso wichtig: Die Vollmacht muss nicht nur existieren, sondern auch bekannt und auffindbar sein. Sie sollte auf den aktuellen Zeitpunkt abstellen – auch bei jungen Menschen, denn ein plötzlicher Todesfall kennt kein Alter. Was oft unterschätzt wird: Die Angehörigen sind im Ernstfall nicht nur mit Formalitäten konfrontiert, sondern auch mit emotionaler Belastung. Um ihnen die Orientierung zu erleichtern, empfiehlt es sich, im Innenverhältnis handschriftliche Hinweise zu hinterlassen. Ein kurzer Satz wie »Wende dich an Steuerberater Mustermann – dem kannst du vertrauen« oder »Kammerberater Musterfrau kennt den Betrieb seit Jahren« kann im entscheidenden Moment den Unterschied machen. Auch persönliche Wünsche zur Kindererziehung, Hinweise zu betrieblichen Abläufen oder zur Aufteilung von Vermögenswerten helfen, Entscheidungen im Sinne des Verstorbenen zu treffen. Diese Ergänzungen sind keine juristischen Dokumente, aber sie schaffen Klarheit und entlasten.

Vollmachten frühzeitig erteilen

Vollmachten lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen: Die Generalvollmacht umfasst alle vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten. Die Vorsorgevollmacht regelt die Vertretung bei Krankheit oder Geschäftsunfähigkeit. Die Patientenverfügung legt medizinische Behandlungswünsche fest. Die Betreuungsverfügung bestimmt, wer im Fall einer gerichtlichen Betreuung eingesetzt werden soll. Die Vormundbestimmung ist relevant für Eltern minderjähriger Kinder. In der Praxis ist es möglich – und oft sinnvoll – diese Vollmachten in einem Dokument zu bündeln. Die Vollmacht kann dann in Abschnitte gegliedert sein, sodass der Bevollmächtigte oder die jeweilige Institution nur den für sie relevanten Teil erhält. So bleibt die Übersicht gewahrt.

Die Rechtsform des Unternehmens hat entscheidenden Einfluss auf die Nachfolgeregelung. Bei Einzelunternehmen geht das Unternehmen im Ganzen auf die Erben über – mit allen Aktiva und Passiva. Bei Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG kann der Tod eines Gesellschafters zum Ausscheiden führen, abhängig vom Gesellschaftsvertrag. Bei Kapitalgesellschaften, etwa einer GmbH, sind Anteile grundsätzlich vererblich (§ 15 GmbHG), jedoch kann die Satzung Einziehungs- oder Abtretungsklauseln enthalten. Gesellschaftsrechtliche Regelungen haben Vorrang vor erbrechtlichen Bestimmungen. Ein Testament kann nur dann wirksam die Nachfolge regeln, wenn es mit dem Gesellschaftsvertrag abgestimmt ist, denn es ist kein Standarddokument. Es muss individuell auf die familiäre und betriebliche Situation abgestimmt sein. Es sollte die Nachfolge klar regeln, etwa durch Alleinerbeneinsetzung oder Vermächtnisse, Pflichtteilsansprüche berücksichtigen und gegebenenfalls durch Verzicht oder Strafklauseln absichern, steuerliche Auswirkungen wie stille Reserven oder Betriebsaufspaltungen prüfen und mit dem Gesellschaftsvertrag abgestimmt sein. Ebenso wichtig sind die regelmäßige Überprüfung und Anpassung an veränderte Lebensumstände – etwa bei Eheschließung, Scheidung, Geburt von Kindern oder dem Eintritt von Schwiegerkindern in die Familie. Was heute passt, kann morgen schon zu Konflikten führen.

Vorsorgemappe erstellen und aktualisieren

Um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben, empfiehlt sich die Einrichtung einer sogenannten Vorsorgemappe. Sie sollte regelmäßig – etwa zum Jahreswechsel – überprüft und aktualisiert werden. Enthalten sein sollten eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht mit postmortaler Wirkung, ein Testament oder ein Erbvertrag, eine Liste wichtiger Kontakte wie Steuerberater, Kammer oder Bank, eine Übersicht über Vermögen und Verträge sowie Regelungen zum digitalen Nachlass. Auch hier gilt: Persönliche Hinweise sind ausdrücklich erwünscht. Sie helfen nicht nur den Angehörigen, sondern auch den Beratern, im Sinne des Unternehmers zu handeln.