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News vom 03.09.2025Neuer Basiszinssatz seit 1. Juli 2025 – Auswirkungen auf Verzugszinsen

Zum 1. Juli 2025 hat die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz auf 1,27 % angepasst

Dieser Wert ist die Grundlage für die Berechnung gesetzlicher Verzugszinsen – und damit auch für alle Handwerksbetriebe relevant, die mit verspäteten Zahlungen zu tun haben.

Aktuelle Verzugszinsen
Geschäfte mit Verbrauchern (B2C): 6,27 % p. a. (Basiszinssatz + 5 %-Punkte)
Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B): 10,27 % p. a. (Basiszinssatz + 9 %-Punkte)
Zusätzlich können Betriebe im B2B-Bereich eine 40-Euro-Pauschale für Beitreibungskosten verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB).

Ab wann fallen Verzugszinsen an?
Verzugszinsen können ab Eintritt des Verzugs berechnet werden, oft auch ohne Mahnung, wenn ein festes Zahlungsziel auf der Rechnung angegeben ist.
Ein Zahlungsziel kann entweder ein konkretes Datum sein („zahlbar bis 15. September 2025“) oder eine Frist nach Rechnungserhalt („zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung“).
Im B2B-Bereich tritt der Zahlungsverzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit automatisch ein – unabhängig davon, ob eine Mahnung erfolgt ist. Dennoch empfiehlt es sich, immer ein klares Zahlungsziel auf der Rechnung anzugeben.

Ausblick
Die nächste Anpassung des Basiszinssatzes erfolgt am 1. Januar 2026.