Pressemitteilung vom 15.01.2026Reform der Erbschaftssteuer
IHK und HWK lehnen SPD-Vorschläge ab
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen und die Handwerkskammer (HWK) Aachen lehnen die von der SPD-Bundestagsfraktion vorgeschlagenen Änderungen bei der Erbschaftsteuer ab: Nach ihrer Einschätzung würden die Pläne die Übertragung von Betriebsvermögen deutlich verteuern, insbesondere mittelständische Familienunternehmen in der Region weiter belasten und damit Investitionen sowie Arbeitsplätze gefährden. Allein im Bezirk der IHK und HWK Aachen werden innerhalb der nächsten zehn Jahre rund 10.000 wirtschaftlich attraktive Unternehmen mit 70.000 Arbeitsplätzen zur Übergabe bereitstehen. Nahezu jeder zweite Inhaber eines in der IHK organisierten Unternehmens in Nordrhein-Westfalen ist inzwischen älter als 55 Jahre. Im Handwerk liegt dieser Wert bei rund einem Drittel.
„Die Unternehmen bilden das Fundament unserer Gesellschaft, indem sie Arbeitsplätze schaffen und die Staatsausgaben zu erheblichen Teilen durch Steuern und Abgaben finanzieren“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer. „Dieses bröckelnde Fundament müssen wir wieder festigen und grundlegend entlastende Reformen auf den Weg bringen. Der aktuelle Entwurf der SPD würde genau das Gegenteil bewirken.“
HWK-Hauptgeschäftsführer Georg Stoffels macht deutlich: „Gerade im Mittelstand werden langfristig Arbeitsplätze geschaffen, Ausbildungsplätze bereitgestellt, regionale Wertschöpfung gesichert und Erträge häufig substanziell im eigenen Betrieb reinvestiert. Eine verlässliche und planbare Unternehmensnachfolge ist daher nicht nur ein privates Anliegen der Eigentümerfamilien, sondern ein zentrales Thema für Beschäftigte, die Region und das Steueraufkommen und damit von gesamtgesellschaftlichem Interesse.“
Der von der SPD vorgesehene Freibetrag für Unternehmen von fünf Millionen Euro wäre nach Ansicht der beiden Hauptgeschäftsführer unverhältnismäßig niedrig, sodass in den meisten Fällen erhebliche Steuerzahlungen fällig würden. Allein aufgrund der laufenden Erträge würden nach aktuellem Stand schon rund 1.700 Unternehmen in der Region aus der Befreiung herausfallen. Hinzu kommen all die Betriebe, bei denen die Bewertung der Substanz oberhalb des Freibetrags liegt. Gewerbegrundstücke, Fabrik- oder Bürogebäude, Fertigungsanlagen, Lagerhallen und -bestände oder auch ein Fuhrpark treiben den Unternehmenswert schnell in die Höhe.
Die Ziele einer fairen Besteuerung und der Vermeidung missbräuchlicher Steuergestaltungen bewerten IHK Aachen und HWK Aachen als grundsätzlich nachvollziehbar. Aus ihrer Sicht zeigen die Vorschläge jedoch, dass die SPD-Fraktion bei diesem Thema wenig bis kein Verständnis für den Mittelstand und die Unternehmensstruktur in Deutschland hat.
Zudem weisen IHK und HWK darauf hin, dass die Behauptung, für große Betriebsvermögen würden systematisch weniger Erbschaft- und Schenkungsteuer anfallen als für kleinere, nicht durch die Praxis gedeckt ist. Auch die vorgesehenen Stundungsmöglichkeiten bieten keine nachhaltige Entlastung für die nächste Generation von Unternehmerinnen und Unternehmern: Über mehrere Jahre abzutragende Steuerschulden erhöhen die Finanzierungskosten von Investitionen – selbst mit der Möglichkeit, zu stunden – deutlich.
Häufig können die Steuerschulden nicht aus liquiden Eigenmitteln beglichen werden, sodass zusätzliche Kredite aufgenommen werden müssten. Die damit verbundenen Zinslasten schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen weiter. Die IHK und HWK Aachen fordern deshalb, auf zusätzliche Belastungen zu verzichten und stattdessen Reformen auf den Weg zu bringen, die Unternehmerinnen und Unternehmer spürbar entlasten.