ÜLU Tischler/in

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Wir führen Lehrgänge zur Überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk durch. Die Lehrgänge der Überbetrieblichen Unterweisung stellen sicher, dass alle Auszubildenden die relevanten Fertigkeiten ihres Ausbildungsberufes in der erforderlichen Tiefe einüben können – und zwar unabhängig vom Auftragseingang und von den Tätigkeitsschwerpunkten ihres jeweiligen Lehrbetriebes. Handlungskompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit werden somit gestärkt.

Die Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden Handwerk wird mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, der Europäischen Union und des Bundes finanziell unterstützt.

 

Inhalte und Dauer der überbetrieblichen Unterweisung werden von den Bundesfachverbänden und dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) bundeseinheitlich festgelegt. Die Anerkennung erfolgt über das BMWi bzw. über die zuständigen Landesministerien. Die Rahmenlehrpläne können aktuell beim HPI www.hpi-hannover.de abgerufen werden.

Die Ausbildung erfolgt nach den Unterweisungsplänen für die Lehrgänge der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im Tischlerhandwerk in seiner letzten Neufassung. Durch Beschlüsse der Tischler-Innung Aachen und der Tischler-Innung Düren ist die Teilnahme an den überbetrieblichen Lehrgängen auch für Nicht-Innungsmitglieder verpflichtend. Nimmt ein Lehrling nicht teil, so kann dies bedeuten, dass man ihn nicht zur Gesellenprüfung zulässt. Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung Tischler umfasst 8 Wochen.

 Wichtige Informationen zur Durchführung der ÜLU  

 Termine:  Die genauen Termine entnehmen Sie bitte den Zeitplänen 2025/2026  |  2026/2027

 Unterricht:  Mo: 8:00 - 16:30 Uhr  |  Di - Do:  07:30 - 16:00 Uhr  |  Fr:  07:30 - 13:15 Uhr

Unterweisungspläne

1. Ausbildungsjahr

  • G-TI1/24 - Holzbearbeitungs- und Verbindungstechniken I (1 Wochen)
  • G-TI2/24 - Holzbearbeitungs- und Verbindungstechniken II (1 Wochen)
  • G-TI3/24 - Holzbearbeitungs- und Verbindungstechniken III (1 Wochen)
  • G-TSM/24 - Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen I  (1 Woche)

2. Ausbildungsjahr

  • TSM1/24 - Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen II (1 Woche)
  • TSM2/24 - Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen III (1 Woche)
  • TSO1/24 - Oberflächenveredelung I (1 Woche)
  • TSO2/24 - Oberflächenveredelung II (1 Woche)

3. Ausbildungsjahr

keine ÜLU

  Downloads unter: www.hpi-hannover.de/unterweisungspläne

Werkstücke
Zum Abschluss der Lehrgänge nimmt der Auszubildende alle Werkstücke mit in den Ausbildungsbetrieb. Somit kann sich der Ausbildungsbetrieb einen Überblick über die Leistungsfähigkeit seines Auszubildenden machen. Die Werkstücke sind Eigentum des Ausbildungsbetriebes. Es ist jedoch üblich, dass der Auszubildende seine Arbeiten behalten darf.

Sprechen Sie mich gerne an:
Kelly Pfeifer

Tel.: +49 241 9674-121
uelu.tischler@hwk-aachen.de

Nicole Link

Fachbereichsleiterin Bauhandwerke

Tel. +49 2473 605-217

nicole.link--at--hwk-aachen.de

  

 

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