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Gleichwertigkeitsfeststellungen im Bereich der handwerklichen BerufeAnerkennung ausländischer Abschlüsse

Wir prüfen Ihre ausländische Berufsqualifikation 

Sie haben im Ausland einen Berufsabschluss erworben und möchten im Handwerk in Deutschland arbeiten? 
Die Handwerkskammer Aachen prüft, ob Ihre ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Handwerksberuf gleichwertig ist.

Diese Prüfung nennt man Gleichwertigkeitsfeststellungs- oder kurz Anerkennungsverfahren

Die Beratung der Handwerkskammer Aachen ist: 

  • kostenlos
  • vertraulich 
  • unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit
  • unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus 

Fragen und Antworten zum Verfahren

Die Handwerkskammer Aachen ist zuständig, wenn es um einen handwerklichen Beruf geht und wenn Ihr aktueller oder künftiger Arbeitsort oder Wohnort im Kammerbezirk Aachen liegt. 
Wenn Sie unsicher sind, ob die HWK Aachen für Sie zuständig ist, sprechen Sie uns gerne an oder nutzen Sie hierzu den Anerkennungsfinder. Wir klären gemeinsam, ob Ihr Beruf in unseren Bereich fällt. 

Im Anerkennungsverfahren wird Ihre ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Ausbildungsberuf oder Fortbildungsabschluss im Handwerk verglichen. 
Dabei wird geprüft: 

  • welche Ausbildungsinhalte Sie im Ausland gelernt haben 
  • wie lange Ihre Ausbildung gedauert hat 
  • ob Ihre Qualifikation mit dem deutschen Referenzberuf vergleichbar ist 
  • ob es wesentliche Unterschiede gibt 
  • ob Unterschiede durch Berufserfahrung oder andere Nachweise ausgeglichen werden können 

Wichtig ist: Verglichen wird Ihre Ausbildung im Ausland mit dem aktuell geltenden deutschen Ausbildungsstandard. 

1. Beratung nutzen 
Vor dem Antrag empfehlen wir eine kostenfreie Beratung bzw. Vorprüfung. 

In dieser klären wir unter anderem: 

  • ob die HWK Aachen zuständig ist 
  • welcher deutsche Handwerksberuf als Vergleichsberuf infrage kommt 
  • welche Unterlagen benötigt werden 
  • welche Kosten entstehen können 
  • ob ein Anerkennungsverfahren in Ihrem Fall möglich bzw. sinnvoll ist 

2. Antrag stellen 
Wir empfehlen Ihnen, einen Antrag erst zu stellen, wenn geklärt ist, ob ein Anerkennungsverfahren möglich ist.

3. Prüfung durch die HWK Aachen 
Die HWK Aachen prüft Ihre Unterlagen und vergleicht Ihre Qualifikation mit dem passenden deutschen Handwerksberuf. 

4. Bescheid erhalten 
Am Ende erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Darin steht, ob Ihre Berufsqualifikation vollständig, teilweise oder nicht gleichwertig ist. 

Volle Gleichwertigkeit 
Eine volle Gleichwertigkeit liegt vor, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt werden können. 
Eine volle Gleichwertigkeit kann auch festgestellt werden, wenn vorhandene Unterschiede durch Berufserfahrung oder andere Qualifikationen ausgeglichen werden können. 

Teilweise Gleichwertigkeit 
Eine teilweise Gleichwertigkeit liegt vor, wenn wesentliche Unterschiede bestehen und diese nicht vollständig ausgeglichen werden können. 

Im Bescheid wird beschrieben, welche Unterschiede festgestellt wurden. 

Sie können anschließend daran arbeiten, diese Unterschiede auszugleichen, zum Beispiel durch: 

  • eine Anpassungsqualifizierung 
  • weitere einschlägige Berufserfahrung 

Danach kann ein Folgeantrag gestellt werden. 

Keine Gleichwertigkeit 
Keine Gleichwertigkeit wird festgestellt, wenn sich die ausländische Berufsqualifikation in Inhalt und Dauer erheblich vom deutschen Referenzberuf unterscheidet. 
Auch in diesem Fall kann eine Beratung sinnvoll sein, um mögliche nächste Schritte zu klären. 

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen? 
Manchmal können wichtige Unterlagen nicht vorgelegt werden, zum Beispiel weil sie verloren gegangen sind oder aus anderen nachvollziehbaren Gründen nicht beschafft werden können. 
In solchen Fällen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Qualifikationsanalyse möglich sein. 
Dabei werden berufliche Fähigkeiten praktisch überprüft, zum Beispiel durch: 

  • ein Fachgespräch 
  • eine Arbeitsprobe 
  • andere geeignete praktische Verfahren 

So kann geprüft werden, ob vorhandene berufliche Kompetenzen nachgewiesen werden können, auch wenn Unterlagen fehlen. 

Das Anerkennungsverfahren ist gebührenpflichtig. 

Die Kosten liegen zwischen 100 und 600 Euro. 
Die Gebühr fällt unabhängig vom Ergebnis des Verfahrens an. 
Zusätzliche Kosten können entstehen, zum Beispiel für: 

  • Übersetzungen 
  • die Beschaffung von Unterlagen 
  • eine Qualifikationsanalyse 

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten übernommen werden, zum Beispiel durch: 

  • Agentur für Arbeit 
  • Jobcenter 
  • Arbeitgeber 
  • Anerkennungszuschuss des Bundes 

Wichtig: Klären Sie zuerst die Förderung des Verfahrens und stellen Sie erst danach den Antrag auf Anerkennung. Rückwirkend können häufig keine Kosten übernommen werden. 

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt in der Regel drei Monate

Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. 

In besonderen Fällen kann die Frist verlängert werden, zum Beispiel wenn zusätzliche Informationen benötigt werden oder eine umfangreiche Prüfung erforderlich ist. 

Für Fachkräfte, die derzeit noch im Ausland leben, kann auch ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz infrage kommen. 
In diesem Verfahren beträgt die Bearbeitungsfrist für die Anerkennung in der Regel zwei Monate

Wenn Sie als Betrieb eine internationale Fachkraft einstellen möchten, sollten Sie frühzeitig Kontakt aufnehmen, damit Zuständigkeiten, Unterlagen und Fristen für das Anerkennungsverfahren geklärt werden können. 

Eine Anerkennung ist nicht für jede Qualifikation möglich. 

Nicht anerkennungsfähig sind zum Beispiel: 

  • nicht staatlich geregelte Ausbildungen 
  • private Ausbildungen 
  • Kurse oder Schulungen mit einer Dauer von weniger als einem Jahr 
  • reine Prüfungsleistungen ohne entsprechende Ausbildungszeit 

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Qualifikation anerkennungsfähig ist, lassen Sie sich von uns beraten. 

 

Weitergehende Informationen finden Sie zudem auf der Internetseite des Informationsportals der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Information für Betriebe 

Sie möchten eine Fachkraft mit einem ausländischen Berufsabschluss beschäftigen oder eine zukünftige Mitarbeiterin beziehungsweise einen zukünftigen Mitarbeiter aus dem Ausland gewinnen? Dann kann die Anerkennung der Berufsqualifikation ein wichtiger Schritt im Einstellungsprozess sein. 

Betriebe können für eine Fachkraft, die bereits in Deutschland oder noch im Ausland lebt, mit einer Vollmacht einen Antrag bei der Handwerkskammer Aachen stellen. 

Wir empfehlen Ihnen, vor der Antragstellung unser kostenloses Angebot zur Vorprüfung der Antragsberechtigung zu nutzen. So kann frühzeitig geklärt werden, ob ein Anerkennungsverfahren bei der Handwerkskammer Aachen möglich ist, welcher handwerkliche Referenzberuf infrage kommt und welche Unterlagen benötigt werden. 

Bitte kontaktieren Sie uns dafür per E-Mail und senden Sie die folgenden Unterlagen im PDF-Format zu: 

  • vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bevollmächtigung (Muster)
  • Identitätsnachweis der ausländischen Fachkraft, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass 
  • Nachweis über den ausländischen Berufsabschluss in deutscher Übersetzung 
  • Auflistung der beruflichen Erfahrungen, Tätigkeiten und Fortbildungen in deutscher Sprache, zum Beispiel als tabellarischer und lückenloser Lebenslauf der ausländischen Fachkraft 
  • unterschriebene Einwilligung zur Datenverarbeitung und Datenweitergabe der Handwerkskammer Aachen 

Bitte beachten Sie: Ausländische Dokumente müssen zusätzlich in deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Die Übersetzungen müssen von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer erstellt worden sein, die oder der in Deutschland oder im Ausland öffentlich bestellt oder beeidigt ist. Eine Übersicht über öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de.

Wenn Ihre potenzielle Fachkraft noch im Ausland lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz genutzt werden. In diesem Fall verkürzt sich die Bearbeitungsfrist bei der Handwerkskammer Aachen auf zwei Monate, sobald die vollständigen Unterlagen vorliegen. 

Für Fragen zu Einreisebedingungen, gesetzlichen Grundlagen und den aktuellen Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung informieren Sie sich bitte auf der Arbeitgeberseite der Bundesregierung: www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen 

Weitere Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren erhalten Sie bei der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW). Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite der Bezirksregierung Köln: www.bezreg-koeln.nrw.de

Wenn Sie Rückfragen haben, nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Handwerkskammer Aachen auf. Wir unterstützen Sie dabei, die nächsten Schritte zu klären und das Anerkennungsverfahren gut vorzubereiten. 

Offene Sprechstunden 

Die Handwerkskammer Aachen bietet eine offene Sprechstunde an. Melden Sie sich hierzu bitte an der Information. 

Zeit: dienstags während der regulären Servicezeiten, 08:00–16:30 Uhr 
Ort: Handwerkskammer Aachen, Sandkaulbach 17–21, 52062 Aachen 

Bitte bringen Sie vorhandene Unterlagen zu Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung mit, damit eine erste Einschätzung möglich ist. 

Ihre Ansprechpartner

Für Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse außerhalb der Sprechstunde wenden Sie sich an: 

Justyna Zak, Sachbearbeiterin im Anerkennungsverfahren

Tel. +49 241 471-344
Fax +49 241 471-103
anerkennung@hwk-aachen.de

Ihr nächster Schritt 

Wenn Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen möchten, gehen Sie am besten so vor:

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Beruf ein Handwerksberuf ist. 
  2. Sammeln Sie Ihre Ausbildungs- und Berufsnachweise. 
  3. Nehmen Sie Kontakt zur HWK Aachen auf. 
  4. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie den Antrag stellen. 
  5. Klären Sie mögliche Kosten und Fördermöglichkeiten. 
  6. Reichen Sie den Antrag erst ein, wenn die wichtigsten Fragen geklärt sind. 

So vermeiden Sie unnötige Kosten, fehlende Unterlagen und Verzögerungen im Verfahren. 

Kurz zusammengefasst 

Die Handwerkskammer Aachen unterstützt Sie bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Handwerk. 
Im Verfahren wird geprüft, ob Ihre Ausbildung mit einem deutschen Handwerksberuf vergleichbar ist. 
Das Ergebnis kann eine volle, teilweise oder keine Gleichwertigkeit sein. 
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. 
Das Verfahren kostet in der Regel zwischen 100 und 600 Euro. 
Die Bearbeitungszeit beträgt normalerweise drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen.