Das Bild zeigt eine Situation in der schriftlichen Prüfung. Person löst handschriftlich Aufgaben auf einem Blatt.
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Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung

Damit eine Meisterprüfung abgelegt werden kann, muss der Bewerbende vom zuständigen Meisterprüfungsausschuss zugelassen werden.

Zulassungsvoraussetzungen für zulassungspflichtige Handwerke:

  • Wer einen Gesellenabschluss im Handwerk der Meisterprüfung oder in einem damit verwandten Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung oder eine Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk abgelegt hat, wird sofort, d. h. ohne Nachweis einer Berufstätigkeit zur Meisterprüfung zugelassen.
  • Wer eine Meisterprüfung in einem anderen als dem erlernten Handwerk ablegen möchte, muss eine mehrjährige Berufstätigkeit (max. drei Jahre) in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, nachweisen.

Zulassungsvoraussetzungen für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe:

  • Es genügt der erfolgreiche Abschluss einer Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Antrag auf Zulassung

 Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung stellen Sie ganz einfach über das Kundenportal Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.

Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über Ihre Zulassung zur Meisterprüfung. Diese Zulassung ist später der Anmeldung zur Meisterprüfung beizufügen.

Anmeldung zur Meisterprüfung

Die Anmeldung zu den jeweiligen Teilprüfungen muss mindestens einen Monat vor der Prüfung erfolgen.
Bitte melden Sie sich über dieses Formular an:   Anmeldung zur Meisterprüfung.