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Die Möglichkeit zum Widerruf einer Bestellung im Onlineshop muss ab dem 19. Juni 2026 auf der Webseite deutlich erkennbar sein.

News vom 27.4.2026Der Alles-Zurück-Button wird Pflicht

Ab dem 19. Juni gelten neue Widerrufs-Vorgaben für Online-Angebote

Ein Klick muss reichen – und die Online-Bestellung der Printen-Geschenkpackung oder des Gutscheins für Waschen und Schneiden beim Herrenfriseur sowie die verbindliche Buchung des Heizungs-Wartungstermines über die Installateurs-Webseite sind zurückgenommen. Ab dem 19. Juni 2026 gilt auch für alle Handwerksbetriebe: Wenn es im Online-Angebot von Webseite oder App die Möglichkeit gibt, bindende Verträge abzuschließen, muss ein funktionierender Widerrufs-Button deutlich hervorgehoben zu sehen sein.

Grundlage ist das Gesetz zur „Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts“, das im Juni greift und eine EU-Vorgabe umsetzt. Seine Kernforderung: Wenn Kunden auf der Webseite eines Unternehmens Dienstleistungen oder Produkte online verbindlich kaufen oder buchen können, muss die Webseite den Widerruf ermöglichen – gut sichtbar und ebenso einfach wie der Kauf. Das Gesetz sieht umfangreiche Sanktionen vor, wenn Betriebe ihren Online-Auftritt bis zum 19. Juni nicht entsprechend anpassen: Es drohen Bußgelder und zivilrechtliche Folgen, dazu kann sich die Frist für den Widerruf um ein ganzes Jahr verlängern, in der Gesamtrechnung also auf 12 Monate und 14 Tage.

Diese Bedingungen muss der Widerrufs-Button erfüllen:

  • Er muss gut sichtbar sein
  • Er muss eine klare Bezeichnung wie „Vertrag widerrufen“ enthalten
  • Er muss mit einem Klick erreichbar sein, darf also nicht in Untermenüs integriert sein
  • Nach dem Anklicken muss sich ein Kontaktformular öffnen, das Kundenangaben wie Name, Bestellnummer und Mailadresse abfragt
  • Nach dem Absenden des Widerrufs muss der Kunde automatisch eine Bestätigungsmail mit Datum und Uhrzeit des Widerrufseingangs bekommen

Betriebe sollten also ihren Web-Auftritt rechtzeitig anpassen und auf die künftig erweiterten Widerrufsmöglichkeiten hinweisen. Die bislang geltende Möglichkeit zum Widerruf in schriftlicher Form (Brief, Fax und Mail) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss gilt weiterhin. Ausgenommen von der Button-Pflicht sind Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht, etwa für individuell gefertigte Produkte oder schnell verderbliche Waren.