Land unter 2021: In Stolberg-Vicht dauern die Aufbauarbeiten zum Teil noch bis heute an. Die bis Juni 2024 verlängerte Frist ermöglicht es förderberechtigten Unternehmen, Anträge für finanzielle Unterstützung im Wiederaufbau zu stellen.
Handwerkskammer Aachen - Doris Schlachter
Land unter 2021: In Stolberg-Vicht dauern die Aufbauarbeiten zum Teil noch bis heute an. Die bis Juni 2024 verlängerte Frist ermöglicht es förderberechtigten Unternehmen, Anträge für finanzielle Unterstützung im Wiederaufbau zu stellen.

Pressemitteilung vom 14.08.2023Hochwasserhilfe: Antragsfrist für Wiederaufbau verlängert bis Juni 2024

Handwerkskammer berät und gibt erforderliches Votum ab

Aachen. Die schweren Unwetter im Juli 2021 haben zahlreiche Handwerksunternehmen im Kammerbezirk Aachen stark beeinträchtigt. Als Antwort darauf hat die Landesregierung im September 2021 ein Aufbauhilfeprogramm ins Leben gerufen, um Unternehmen bei der Bewältigung der Hochwasserfolgen zu helfen. 

Die Handwerkskammer Aachen berät betroffene Betriebe seit dem Unwetter zu diversen Förder- beziehungsweise Unterstützungsprogrammen, schwerpunktmäßig zur Aufbauhilfe. „Es ist gut, dass die Frist zur Beantragung der Aufbauhilfe verlängert worden ist. Wir stehen unseren Betrieben weiterhin beratend zur Verfügung und prüfen, ob sie antragsberechtigt sind“, erklärt Kurt Krüger, Leiter der Unternehmensberatung der Handwerkskammer. 

Die bis Juni 2024 verlängerte Frist ermöglicht es förderberechtigten Unternehmen, Anträge für finanzielle Unterstützung im Wiederaufbau zu stellen. Die Handwerkskammer Aachen spielt eine entscheidende Rolle im Prozess der Hochwasserhilfe. Die Kammer gibt ihr Votum ab, um förderberechtigten Betrieben die Möglichkeit zu eröffnen, die Aufbauhilfe beim Land zu beantragen. 

Das Antragsverfahren gestaltet sich wie folgt:

  • Erstberatung bei der Handwerkskammer Aachen,
  • Beauftragung eines anerkannten unabhängigen Sachverständigen zur Ermittlung von Sachschäden und Einkommenseinbußen,
  • Online-Ausfüllen des Antrags mit entsprechenden Formularen,
  • Einholen eines Votums / einer Stellungnahme bei der Handwerkskammer Aachen vor der Antragsstellung bei der NRW.Bank,
  • Einreichen des Antrags inklusive aller erforderlichen Unterlagen online bei der NRW.Bank. In Ausnahmefällen ist auch eine postalische Einreichung möglich. Nach Prüfung erfolgt die Bewilligung der Mittel, und die Aufbauhilfe in Höhe von bis zu 80 Prozent des gesamten Schadens wird ausgezahlt. 

Seit Beginn der NRW-Aufbauhilfe vor anderthalb Jahren hat das Team der Unternehmensberatung der Handwerkskammer Aachen bereits 900 Beratungen (auch Mehrfachkontakte) durchgeführt und 72 Betriebe umfangreich bei der Antragsstellung unterstützt. Das Ergebnis: All diese Betriebe haben ein positivies Votum auf ihre Anträge erhalten. Rund 20 weitere sind zurzeit in der Beratung bei der Handwerkskammer Aachen. 

Kurt Krüger erläutert, dass einige Betriebe nach der Flut zunächst ihre Ressourcen für den Wiederaufbau nutzten und weniger Zeit beziehungsweise Interesse an den zum Teil langwierigen Förderprozessen hatten. Einige Betriebe waren möglicherweise besser versichert als erwartet und konnten so eigenständig auf die Herausforderungen reagieren. Dennoch empfiehlt Krüger die nach wie vor bestehende Möglichkeit, Aufbauhilfe zu beantragen, und ermutigt betroffene Betriebe dazu, die Beraterinnen und Berater der Handwerkskammer Aachen anzusprechen. 
 

Info: Für weitere Informationen und Unterstützung steht die Unternehmensberatung der Handwerkskammer Aachen zur Verfügung unter der Tel.: +49 241 471-129 oder per E-Mail unter beratung@hwk-aachen.de. Zusätzliche Informationen auch auf unserer Website unter www.hwk-aachen.de/hochwasser