Handwerkskammer Aachen - Doris Schlachter

News vom 20.07.2026Schwanger. Selbstständig. Nicht abgesichert.

Für angestellte Frauen ist Mutterschutz selbstverständlich. Selbstständige Unternehmerinnen fallen dagegen bis heute durchs Raster.

Geigenbaumeisterin Judith Huppertz und Goldschmiedemeisterin Jennifer Breuer erleben, was das bedeutet. Eine neue Machbarkeitsstudie zeigt nun: Es gibt eine konkrete Lösung. Und Nordrhein-Westfalen macht Druck.

Das Baby schläft. Vielleicht eine halbe Stunde, vielleicht länger. Niemand weiß das so genau. Judith Huppertz nutzt die Zeit. Schleifen, kleben, an einem Instrument arbeiten. Dann meldet sich Jonathan. Die Arbeit ruht. Stillen. Aufmerksamkeit schenken. Wickeln. Und irgendwann zurück an die Werkbank.

So sieht der Alltag der selbstständigen Geigenbaumeisterin derzeit aus. Jonathan ist beim Gesprächstermin gerade einmal zwölf Wochen alt. Ein lang ersehntes Kind. Und doch wurde seine Schwangerschaft für seine Mutter plötzlich zu einer unternehmerischen Existenzfrage. »Eine Schwangerschaft ist nicht planbar«, sagt Judith Huppertz. »Der Zeitpunkt nicht, der Verlauf nicht und auch die Zeit danach mit Baby nicht.«

Huppertz führt gemeinsam mit ihrem Mann Chris Verstraaten einen Geigenbaubetrieb in Aachen. Seit zehn Jahren haben sie sich ihren Betrieb aufgebaut. Ihre Werkstatt ist ein Ort voller Holz, Instrumente und handwerklicher Präzision. Aber eben auch ein Arbeitsplatz, an dem Lacke, Reinigungsmittel und Harze zum Alltag gehören. Was für eine angestellte Schwangere arbeitsrechtlich klare Konsequenzen hätte, ist für eine selbstständige Handwerkerin ihr eigenes Problem. »Hochschwanger und Geigenbau, das verträgt sich nicht«, sagt Huppertz. »Als Angestellte hätte ich bei einigen meiner Tätigkeiten ein Beschäftigungsverbot bekommen.«

Als Selbstständige bekam sie keines. Sie arbeitete weiter. Anfangs versuchte Judith Huppertz sogar, bei bestimmten Arbeiten eine Schutzmaske zu tragen. Doch das Arbeiten damit war anstrengend, die Sicht eingeschränkt. Schließlich übernahm ihr Mann alle Tätigkeiten, die für Judith und das ungeborene Kind möglicherweise gefährlich gewesen wären.

»Ich hatte das riesige Glück, dass meine Schwangerschaft relativ unkompliziert verlaufen ist und dass mein Mann alle Aufgaben übernommen hat, die für mich und unser Baby zu gefährlich gewesen wären«, sagt sie. Genau dieses Wort fällt im Gespräch immer wieder: Glück.

Handwerkskammer Aachen

Glück, dass Chris Verstraaten mit ihr gemeinsam den Betrieb führt. Glück, dass Judiths Mutter und auch die von Chris die junge Familie unterstützt, soweit es ihnen möglich ist. Glück, dass die Kundschaft Verständnis hat. Aber ein Sozial- und Schutzsystem, davon ist sie überzeugt, darf nicht vom persönlichen Glück einer Frau abhängen.

Dass viele selbstständige Handwerkerinnen während einer Schwangerschaft Tätigkeiten ausführen, die für Beschäftigte Schutzmaßnahmen oder ein Beschäftigungsverbot zur Folge hätten, ist kein Einzelfall. Eine Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn zeigte: 89 Prozent der befragten selbstständigen Handwerkerinnen in Nordrhein-Westfalen verrichteten während ihrer Schwangerschaft entsprechende Arbeiten.

Selten Unterstützung von Krankenkasse

Judith Huppertz hatte vorgesorgt. Zumindest so gut, wie das derzeit möglich ist. Als gesetzlich Krankenversicherte hatte sie über einen Krankentagegeldtarif einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld abgesichert. Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt erhielt sie eine Leistung in Höhe von 70 Prozent ihres zugrunde gelegten Einkommens. »Es ist nett, das zu haben«, sagt sie. »Aber es sichert nicht die Existenz.«

Denn Einkommen ist nicht Umsatz. Und ein Handwerksbetrieb hört nicht auf, Kosten zu verursachen, nur weil seine Inhaberin ein Kind bekommt. Die Miete läuft weiter. Versicherungen müssen bezahlt werden. Gerade die Absicherung der wertvollen Instrumente kostet Geld. Hinzu kommen sämtliche weiteren betrieblichen Fixkosten. »Die bestehende Absicherung berücksichtigt die laufenden Betriebskosten nicht«, erklärt Huppertz. »Ohne Rücklagen hat man ein Problem.«

71 Prozent der in der IfM-Untersuchung befragten selbstständigen Handwerkerinnen waren während der Mutterschutzfrist finanziell nicht über ihre Krankenversicherung abgesichert. Eine Betriebsausfallversicherung ist ebenfalls nicht zwangsläufig die Lösung. Viele Versicherungen schließen Schwangerschaft als Ursache eines Betriebsausfalls ausdrücklich aus. Für Judith Huppertz ist das eindeutig: »Das ist diskriminierend. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.« Von ihrer Krankenkasse habe sie zudem zu hören bekommen, eine Schwangerschaft sei ein unternehmerisches Risiko. Noch heute empört sie dieser Satz. »Das finde ich eine Unverschämtheit.«

Viel Verständnis von Kundschaft

Jonathan spielt seit dem 21. März »die erste Geige«. Danach trafen Judith Huppertz und Chris Verstraaten eine Entscheidung: Sie schlossen ihren Betrieb für sechs Wochen. »Den Luxus haben wir uns gegönnt«, sagt Huppertz. Ein Wort, das hängen bleibt. Sechs Wochen nach der Geburt eines Kindes nicht zu arbeiten, empfindet eine selbstständige Handwerkerin als Luxus. Dass sie sich diese Zeit überhaupt nehmen konnten, lag auch an ihrer Kundschaft. »Unsere Kunden sind uns treu geblieben«, sagt Huppertz dankbar. »Bei einem Elektriker oder Maler würde das sicherlich ganz anders aussehen. Da suchen sich die Kunden möglicherweise den nächsten Handwerker.«

Im Mai öffneten Huppertz und Verstraaten ihre Werkstatt wieder. Ihr Anspruch ist derselbe wie vor der Schwangerschaft: Instrumente in höchster handwerklicher Qualität zu bearbeiten. Nur der Alltag ist ein anderer. Das romantische Bild vom friedlich schlafenden Baby in einer Wiege neben dem Flügel oder der Werkbank gibt es nicht. In einem Raum mit Holzstaub, Lacken und anderen Arbeitsstoffen ist für einen Säugling kein Platz. Judith Huppertz stillt ihren Sohn voll. Wenn Jonathan schläft, arbeitet sie. Wenn er Hunger hat oder andere Bedürfnisse gestillt werden müssen, unterbricht sie.

»Wir sind gerade noch dabei herauszufinden, wie die Vereinbarkeit für uns am besten funktioniert«, sagt sie. »Dass der Betrieb gut läuft und wir gleichzeitig eine gute Zeit mit unserem Sohn haben.« Wenn Jonathan anderthalb oder zwei Jahre alt ist, soll er stundenweise betreut werden. Bis dahin organisiert die Familie ihren Alltag immer wieder neu.

Keine Schwangerschaft zweiter Klasse

Warum die Situation selbstständiger Frauen so wenig Beachtung findet, kann Huppertz nicht nachvollziehen. Gerade im Handwerk fallen ihrer Meinung nach zwei entscheidende Lebensphasen häufig zusammen: Betriebsgründung oder Betriebsübernahme – und die mögliche Gründung einer Familie. »Man macht sich häufig in der Mitte seines Lebens selbstständig«, sagt Huppertz. »Nicht als ganz junge Frau und nicht erst im hohen Alter.« Viele Unternehmerinnen hätten zu diesem Zeitpunkt zudem noch keine Chance gehabt, große finanzielle Rücklagen aufzubauen.

Die Botschaft des bestehenden Systems sei deshalb problematisch: Kümmere dich selbst. Spare genug Geld. Plane deine Schwangerschaft passend zum Betrieb. Doch eine Schwangerschaft lässt sich nicht auf einen Businessplan abstimmen. »Es macht Schwangerschaft zum persönlichen Problem der einzelnen Frau«, sagt Huppertz. Für sie ist die fehlende Absicherung deshalb auch eine Frage der Gleichstellung.

Angestellte Frauen sind durch das Mutterschutzgesetz geschützt. Bei einem Beschäftigungsverbot ist ihre finanzielle Existenz abgesichert. »Wir selbstständigen Frauen nicht«, sagt Huppertz. „Das kann und darf so nicht sein. Jede Frau, egal ob angestellt oder selbstständig, verdient denselben Schutz während der Schwangerschaft.“

Elterngeld reicht nicht für Fixkosten

Für diesen Satz erntet sie volle Zustimmung bei Jennifer Breuer. Kein Wunder: Die 41-Jährige ist inzwischen zweifache Mutter. Seit 13 Jahren führt sie ihren Goldschmiedebetrieb in Stolberg-Breinig. Sie hat einen dreijährigen Sohn und Baby Nummer zwei kam vor wenigen Wochen auf die Welt. In der ersten Schwangerschaft arbeitete sie bis zwei Tage vor der Geburt, teilweise zehn bis zwölf Stunden, um möglichst viele Aufträge abzuarbeiten – und um sich ein finanzielles Polster zu schaffen. Sie erhielt nach der Geburt Elterngeld, doch sie rechnet vor: Die Fixkosten für das Geschäft konnte sie damit nicht decken, nur mit dem Griff ins Ersparte kam sie über die Runden. Schon wenige Wochen nach der Geburt arbeitete sie dann wieder, mit angepassten Öffnungszeiten und dem Babybett im Geschäft. Ihr erster Sohn ist inzwischen in ihrem belgischen Wohnort tagsüber in der Kinderbetreuung. Und nach der Geburt von Nachwuchs Nummer zwei will sie ab September wieder mit der Arbeit beginnen – dann vermutlich wieder mit flexiblen Öffnungszeiten und dem Babybett neben der Verkaufstheke.

Die Fälle von Judith Huppertz und Jennifer Breuer stehen für ein Problem, das jedes Jahr Tausende Frauen betrifft. Rund 27.000 selbstständig erwerbstätige Frauen werden nach den der Machbarkeitsstudie zugrunde liegenden Daten jährlich in Deutschland schwanger. Die Folgen können erheblich sein. Bei den untersuchten Handwerkerinnen lag der durchschnittliche Umsatzrückgang während einer Schwangerschaft bei 47 Prozent. Die Hälfte kehrte innerhalb von vier Wochen nach der Geburt in den Betrieb zurück.

Judith Huppertz engagiert sich deshalb im Verein »Mutterschutz für alle«. Dessen Petition erreichte bereits 2022 den Deutschen Bundestag. Die Forderung: ein gesetzlicher Mutterschutz auch für Selbstständige. Dabei stellt sich in der politischen Diskussion regelmäßig eine Frage: Wer soll das bezahlen? Huppertz verweist auf die Position des Vereins. »Wir denken, dass das umlagefinanziert sein kann«, sagt sie. »Es braucht nicht wahnsinnig viel Geld, um diese 27.000 Frauen abzusichern.« Für sie geht es dabei um eine grundsätzliche gesellschaftliche Entscheidung. »Unsere Gesellschaft braucht Kinder und Fachkräfte, heißt es immer«, sagt Huppertz. »Warum zeigt sich das nicht in einem solidarischen System, das selbstständige Frauen in der Schwangerschaft nicht im Stich lässt und Eltern und Kinder wertschätzt und unterstützt? Es wird so viel Potenzial vergeudet.«

Absicherungsmodell entwickelt

Nun kommt Bewegung in die Debatte. Mit »FAIRsorgt – NRW-Initiative für fairen Mutterschutz« hat Nordrhein-Westfalen Anfang Juli einen konkreten Vorschlag für eine bessere Absicherung selbstständiger Frauen vorgestellt. Grundlage ist die besagte Machbarkeitsstudie, initiiert vom Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) in Kooperation mit dem Institut für Mittelstandsforschung Bonn, gefördert vom nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium. Das entwickelte Modell besteht aus drei Bausteinen.

Der Basis-Mutterschaftsausgleich sieht eine pauschale Einmalzahlung von 5.000 Euro vor. Sie soll laufende Kosten und Verdienstausfälle zumindest teilweise auffangen. Optional soll eine einkommensbasierte Aufstockung auf 100 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens möglich sein. Der dritte Baustein richtet den Blick ausdrücklich auf den Betrieb: Vorgesehen ist eine finanzielle Unterstützung für die Anstellung von Ersatzarbeitskräften.

Damit berücksichtigt das Modell einen entscheidenden Unterschied zwischen Angestellten und Unternehmerinnen: Bei einer Selbstständigen fällt nicht nur persönliches Einkommen aus. Unter Umständen steht ein ganzer Betrieb still.

Die Finanzierung könnte nach den Ergebnissen der Studie über eine Umlage aller Selbstständigen, über Steuermittel aus dem Bundeshaushalt oder über eine Mischfinanzierung erfolgen. Für die persönliche Absicherung über die ersten beiden Bausteine werden jährlich rund 135 bis 190 Millionen Euro veranschlagt. Für die zusätzliche betriebliche Unterstützung könnten bis zu 135 Millionen Euro jährlich erforderlich sein.

Schwangerschaft darf kein Berufsrisiko sein

NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur formulierte bei der Vorstellung der Initiative unmissverständlich: Schwangerschaft dürfe kein Berufsrisiko sein. Das Modell sei ausgearbeitet und könne Grundlage für eine gesetzliche Lösung sein.

Auch das Handwerk fordert Konsequenzen. »Es darf keinen Unterschied geben zwischen Unternehmerinnen und Angestellten«, hatte Marco Herwartz, Präsident der Handwerkskammer Aachen, bereits bei der Vollversammlung der Kammer erklärt. Handwerkerinnen dürften weder ihre eigene Gesundheit noch die ihres Kindes riskieren. Der Schutzbedarf müsse uneingeschränkt gelten.

In der Aachener Werkstatt von Judith Huppertz lässt sich derzeit beobachten, was in politischen Studien abstrakt als »Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Familie« bezeichnet wird. Hier bedeutet Vereinbarkeit: arbeiten, solange Jonathan schläft. Unterbrechen, wenn er seine Mutter braucht. Darauf vertrauen, dass Kunden geduldig bleiben. Hoffen, dass die Familie helfen kann. Und trotz Müdigkeit und Sorgen den eigenen Qualitätsanspruch nicht aufgeben.

Judith Huppertz blickt auf ihren Sohn und sagt einen Satz, der das Problem vielleicht besser beschreibt als jede Statistik: »Unser Sohn ist ein lang ersehntes Kind. Trotzdem wurde die Schwangerschaft zu meinem Problem gemacht.«



Eine Schwangerschaft ist kein Betriebsunfall. Kein schlecht kalkuliertes Wagnis.

Und sie sollte auch kein unternehmerisches Risiko sein, das eine Frau allein tragen muss.

Das Modell für einen Mutterschutz für Selbstständige liegt auf dem Tisch. Jetzt ist die Politik am Zug.

 Weitere Informationen zur Initiative der Landesregierung finden Sie hier>>

Sprechen Sie mich gerne an:

Kurt G. Krüger

Stv. Leitung Geschäftsbereichs 1 - Wirtschaftsförderung und Recht - Leiter Unternehmensberatung

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