Wer sich früh mit dem Thema Übergabe beschäftigt und kompetente Unterstützung hat, kann der Zukunft des Betriebes gelassen entgegensehen.
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Wer sich früh mit dem Thema Übergabe beschäftigt und kompetente Unterstützung hat, kann der Zukunft des Betriebes gelassen entgegensehen.

News vom 19.02.2026Zwischen Schickmachen, Deals und Tragödien

Claudia Schröck und Volker Loesenbeck begleiten den Übergabe-Übernahmeprozess als Steuerexperten und setzen dabei auch auf die Expertise der Handwerkskammer.

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Die Kunden stehen Schlange an der Verkaufstheke, der Chef feiert in der kommenden Woche seinen 60. Geburtstag und schiebt jetzt topfit und voller Begeisterung die nächste Fuhre Vollkornbrote in den Backofen. Und jetzt soll er darüber nachdenken, wie es mit dem Betrieb ohne ihn weitergeht? Ja, genau das sollte er. Und es ist noch dringender als die Brötchen-Großbestellung für das Fußballturnier am Wochenende.

Wenn sich der Inhaber rechtzeitig mit Details der Betriebsübergabe beschäftigt, ist das im Sinne von Claudia Schröck und Volker Loesenbeck: Sie sind Steuerberater und Senior Partner bei der Euskirchener Niederlassung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft dhpg und kämpfen gegen einen mächtigen Gegner: die Zeit. Claudia Schröck beschreibt die Dringlichkeit so: »Man muss anfangen, wenn der Inhaber das Gefühl hat, noch fit zu sein. Dann hat man noch Zeit und kann reagieren. Aber mit 65, 70 oder gar 75 ist diese Zeit einfach vorbei und man kriegt vielleicht gar nichts mehr für seinen Betrieb, muss ihn schließen und hat dann ein Problem, wenn die eigene Versorgung gar nicht gewährleistet ist.« Bevor sie die steuerlichen Folgen einer Betriebsübergabe prüfen, brauchen sie Informationen zu Auftragslage, Kundenstamm, Konkurrenzsituation, Anlagen- und Maschinenvermögen, Grundstück, Warenbestand, Mitarbeiterbestand und zur Zukunftsperspektive. Teil eins des Informationspaketes wird schon am Anfang des Übergabeprozesses wichtig: »Wir benötigen von Neukunden die letzten drei Bilanzen, dazu den Gesellschaftsvertrag, andere vertragliche Verpflichtungen und die Steuerbescheide. Damit können wir dann schon viel anfangen.«

Zeit für die Zukunft

Während die Steuerexperten die Zahlen prüfen, hat der Noch-Inhaber Zeit, seinen Betrieb fit für die Zukunft zu machen. Wenn er rechtzeitig – Loesenbeck spricht von bis zu fünf Jahren vor der Übergabe – mit der Planung beginnt, hat der Elektrobetrieb noch Zeit, sich mit Wärmepumpen & Co. zu befassen, die Kfz-Werkstatt schickt das Team zum Hochvoltschein-Lehrgang und der Friseur möbelt die Einrichung auf. Die Steuerberater nennen das »sich schick machen«. Dazu gehört aber auch, dass die Bilanzrelationen ins Lot gebracht werden: Eigenkapitalquote, Verschuldung und Ertrag sind relevante Größen, die häufig verbessert werden müssen.
Der Betrieb ist bereit für die kommenden Jahre, die Steuerberater kennen die Zahlen und Fakten – und dann kommt die Handwerkskammer ins Spiel und liefert das zweite große Info-Paket. Die Steuerexperten vertrauen auf die Expertise der Handwerkskammer, wie Loesenbeck erklärt: »Die Betriebsberater der Handwerkskammer machen Dinge, die ich nicht kann, etwa die Maschinenbewertung oder die Einschätzung der wirtschaftlichen Perspektiven des Betriebs in seiner Branche. Den betrieblich-technischen Bereich decken die HWK-Berater sehr gut ab.« Jeder Betrieb hat einen Steuerberater, doch oft ist er nur mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung betraut. »Die Kunden müssen nicht komplett zu uns wechseln, wir betreuen ganz gezielt auch nur die Unternehmensübertragung«, sagt Loesenbeck. Bei der Auswahl rät er zum Spezialisten: »Wir haben in der Steuerberater-Branche die Zusatzqualifikationen Fachberater für die Unternehmensnachfolge und Fachberater für Baugewerbe und Handwerk.« Diese Berater sind also nah dran an der Zielgruppe und ihren Bedürfnissen.

Innerhalb der Familie verkaufen

Der Ist-Zustand des Betriebes lässt sich betriebswirtschaftlich gut darstellen und wirft die nächste große Frage auf: In welcher Form soll der Betrieb weitergeführt werden? Volker Loesenbeck erklärt: »Es gibt die einfache Übergabe in der Familie. Das ist eine unentgeltliche Übertragung, etwa als Schenkung, oder gegen Versorgungsleistungen wie eine Rente?« Aus steuerlicher Sicht sei der Aufwand überschaubar, auch wenn Loesenbeck darauf hinweist, dass selbst innerhalb der Familie ein Verkauf sinnvoll sein kann: »Durch einen Kaufpreis werden auch entsprechende Abschreibungsvolumina generiert. Das hilft dem Erwerber des Betriebes, seine Finanzierung zu stemmen.« Dank seiner Berufserfahrung weiß er: »Die interfamiliären und damit emotionalen Themen sind oftmals viel größer und viel schwieriger zu lösen«, sagt Loesenbeck und erinnert sich an Beratungen, in denen sich Unheil abzeichnete: »Der Senior denkt sich: Wenn ich die Familie mit in den Betrieb nehme, dann kann ich noch weiter mitmischen. Und das führt dann in die Tragödie.«

Wenn niemand aus der Familie den Betrieb übernimmt, geht es ins Handwerkliche übersetzt um die Frage »Geschnitten oder am Stück«, der Wirtschaftsexperte spricht vom »Asset Deal« oder dem »Share Deal«. Claudia Schröck übersetzt den Asset Deal: »Das ist der Verkauf einzelner Vermögensgegenstände wie Grundstück, Firmenwert, Anlagen- und Maschinenvermögen und Warenbestand«, das wäre also das Roggenbrot geschnitten. Ein Beispiel: Der Verkäufer möchte das Grundstück behalten oder er möchte das Reifenmontiergerät aus der Werkstatt künftig privat für seine Privatfahrzeuge nutzen.
Die Alternative ist das Brot am Stück, also Übernahme der ganzen GmbH, Fachbegriff Share Deal. Der Haken daran: »Der Übernehmer kauft auch die Risiken mit – etwa die Rückstellungen für Gewährleistungen.« Bei einer Baufirma etwa können dies Mängel am Neubau sein, die erst später auftreten. In diesem Fall können Klauseln in den Kaufvertrag aufgenommen werden, für Risikominimierung sorgen. Sie sind damit Teil der steuerlichen Feinarbeit, die ansteht, wenn die Weichen der Übergabe gestellt sind. Am Ende des langen Prozesses sind alle Seiten zufrieden und es stehen zwei Unterschriften auf dem Kaufvertrag - und für den Betrieb, den alten und den neuen Besitzer beginnt ein neuer Lebensabschnitt.

Transparenzhinweis: dhpg ist neben anderen Steuerberatungskanzleien im Rahmen der Übernahmeberatung Kooperationspartner der HWK Aachen. Im Kammerbezirk gibt es zahlreiche spezialisierte Kanzleien. Den betrieblich-technischen Bereich decken die HWK-Berater sehr gut ab!

Beratung der Handwerkskammer

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Weitere Informationen finden Sie unter: hwk-aachen.de/beratung