Nutzen Sie finanzielle Förderungen für Ihre Weiterbildung!Fördergelder
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG bietet die perfekte Finanzierung, zum Beispiel Ihres geplanten Meistervorbereitungslehrgangs. Anträge und Formulare richtig auszufüllen ist aber nicht immer ganz einfach. Nutzen Sie unsere Checkliste und Hilfestellungen.
Vorteile des Aufstiegs-BAföG:
Die Antragsformulare und weitere nützliche Informationen erhalten Sie auf www.aufstiegs-bafoeg.de.
Antrag Vollzeitlehrgang - dafür benötigen Sie diese Formulare:
- Formblatt A
- Anlage 1 zum Formblatt A
- Kopie des Gesellenbriefes
- Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung
- BEI VERHEIRATETEN: Anlage 2 zum Formblatt A, Steuerbescheid (vorletztes Jahr), Heiratsurkunde
- BEI KINDERN: Geburtsurkunde
- FÜR AUSLÄNDISCHE ANTRAGSTELLER: Anlage 3 zum Formblatt A (Nachweise)
Antrag Teilzeitlehrgang - dafür benötigen Sie diese Formulare:
- Formblatt A
- Kopie des Gesellenbriefes
- FÜR AUSLÄNDISCHE ANTRAGSTELLER: Anlage 3 zum Formblatt A (Nachweise)
Antrag Teilnahmenachweis
Hier Formblatt F (Teilnahmenachweis) beantragen
Einverständniserklärung
Hier Einverständniserklärung zum Aufstiegs-BAföG downloaden
Sprechen Sie uns gerne an:
Handwerkskammer Aachen
Weiterbildungsberatung
Tempelhofer Straße 15-17
52068 Aachen
Tel.: +49 241 9674-114
Tel.: +49 241 9674-117
Tel.: +49 241 9674-119
Tel.: +49 241 9674-122
Fax: +49 241 9674-174
weiterbildung@hwk-aachen.de
Unsere Servicezeiten:
Mo - Do: 8 - 16 Uhr, Fr: 8 - 12 Uhr
Einfach erklärt: Antrag fürs Aufstiegs-BAföG stellen.
Einfach erklärt: Das Aufstiegs-BAföG
Begabtenförderung - Weiterbildungsstipendium
Bares für gute Leistungen!
Wenn Sie die Gesellen- oder Abschlussprüfung mit 87 von 100 Punkten bestehen, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Ihre berufliche Weiterbildung zu erhalten. Drei Jahre lang gibt es jährlich 3.045,- Euro – also insgesamt 9.135,- Euro! Eine Aufnahme erfolgt zum Beginn des Folgejahres für insgesamt drei Jahre.
Bewerbungsfrist ist der 30. November eines Jahres.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter www.sbb-stipendien.de.
Die Anträge und den Flyer zum Programm können Sie hier downloaden:
Sprechen Sie uns gerne an: Stv. Leitung Geschäftsbereichs 1 - Berufsbildung und Prüfungswesen Tel. +49 241 471-151 Fax +49 241 471-103 Sekretariat Hauptgeschäftsführung Tel. +49 241 471-124 Fax +49 241 471-101
Mo - Do: 8 - 17 Uhr, Fr: 8 - 14 Uhr
Bildungsscheck 2.0
Der Bildungsscheck NRW ist zurück – digitaler, einfacher & moderner
Seit dem 02.02.2026 besteht die Möglichkeit, einen Bildungsscheck 2.0 online zu beantragen.
Kriterien der Förderung:
- Förderfähig sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
- Die Antragstellung kann einmal pro Kalenderjahr erfolgen.
- Die Förderung beträgt 50 % der Weiterbildungskosten, bis maximal 500 Euro.
- Gefördert wird die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dient. Ein beruflicher Zusammenhang ist in der Regel gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit der teilnehmenden Person steht.
Erforderliche Nachweise für die Antragstellung:
- Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).
- Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)
- Rechnung des Weiterbildungsanbieters.
Beantragung des Bildungsschecks 2.0
- Die Beantragung erfolgt über das ESF-Online-Portal
Kontaktmöglichkeiten zur Hilfestellung:
- Servicetelefon: +49 2041 767 555
- E-Mail: bildungsscheck@gib.nrw.de
- Servicezeiten: Mo.-Do.: 08:00-16:00 Uhr und Fr.: 08:00-14:00 Uhr
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist das Recht auf bis zu 5 Tage Weiterbildung für Arbeitnehmer/innen während der Arbeitszeit – und das jedes Jahr aufs Neue.
Wenn Sie also in einem Bundesland mit Bildungsurlaubsgesetz arbeiten (das sind alle außer Sachsen und Bayern), haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf. Ihr Arbeitergeber zahlt das Gehalt weiter - und natürlich wird der Bildungsurlaub nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Keinen Bildungsurlaub gibt es leider für Beamte.
Alle Informationen zum Bildungsurlaub finden Sie unter www.weiterbildungsberatung.nrw
Meisterprämie NRW
Wer kann die Meisterprämie NRW beantragen?
Alle Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister,
– die in den letzten drei Monaten ihren Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B 1 der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben
UND
– deren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Prüfungszeugnisses in NRW liegt.
Info: Weitere Informationen zur Meisterprämie NRW sowie den Online-Antrag finden Sie unter www.meisterprämie.nrw und im Flyer Meisterprämie NRW.
Sprechen Sie mich gerne an: Stv. Leitung Geschäftsbereichs 1 - Berufsbildung und Prüfungswesen Tel. +49 241 471-151 Fax +49 241 471-103
Mo - Do: 8 - 17 Uhr, Fr: 8 - 14 Uhr
Beantragung der Prämie
Die Meisterprämie kann ausschließlich online über das Portal www.meisterprämie.nrw beantragt werden. Dafür sind jeweils digitale Kopien des Meisterprüfungszeugnisses notwendig. Die Meisterprämie NRW muss innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses beantragt werden. Eine spätere Antragstellung ist nicht möglich. Beispiel: Wenn Ihr Meisterprüfungszeugnis am 04.07.2025 ausgestellt wurde, ist eine Antragstellung bis zum 03.10.2025 möglich.