News 18.05.2026Moneten für den Meistertitel

Handwerkskammer berät intensiv zu allen Fördermöglichkeiten und hat umfassendes Infomaterial.

Text: Erik Staschöfsky

Der Meistertitel ist für viele Handwerkerinnen und Handwerker ein wichtiger Meilenstein in ihrer beruflichen Laufbahn. Der Weg dorthin ist allerdings mit erheblichen Kosten verbunden: In der Regel liegen die Ausgaben für Lehrgang und Prüfung zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Verschiedene Förderprogramme unterstützen angehende Meisterinnen und Meister dabei, diese finanzielle Hürde zu meistern.

Aufstiegs-BAföG: Bis zu 75 Prozent

Das Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) ist die zentrale Fördermöglichkeit für die Meisterausbildung. Es gewährt einkommens- und vermögensunabhängig einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und stellt zusätzlich dieselbe Summe als zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung. Bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent dieses Darlehens erlassen. Wer sich im Anschluss an die Meisterprüfung selbstständig macht, kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Erstattung von bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten erhalten.  mehr dazu

Meisterprämie: 2.500 Euro vom Land

Mit der Meisterprämie honoriert das Land Nordrhein-Westfalen seit Mitte 2023 den erfolgreich abgelegten Meisterabschluss. Absolventinnen und Absolventen erhalten einmalig 2.500 Euro – steuerfrei. Allein im Kammerbezirk Aachen haben bereits hunderte Meisterinnen und Meister von dieser Förderung profitiert. Der Antrag wird über meisterpraemie.nrw gestellt und muss innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Prüfungszeugnisses eingehen.  mehr dazu

Meistergründungsprämie NRW

Wer nach bestandener Meisterprüfung einen eigenen Betrieb gründet oder einen bestehenden Betrieb übernimmt, kann zusätzlich zur Meisterprämie die Meistergründungsprämie NRW nutzen. Sie umfasst 11.500 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei der Übernahme eines bestehenden Betriebs wird ein Bonus von 2.000 Euro gewährt. Handwerksmeisterinnen erhalten darüber hinaus einen Bonus von 2.500 Euro, wenn sie in einem Handwerksberuf gründen, in dem Frauen noch deutlich unterrepräsentiert sind – etwa als Maurerin, Dachdeckerin oder Installateurin. Die Fördersumme kann sich auf bis zu 16.000 Euro summieren.  mehr dazu

Bildungsscheck 2.0

Seit Februar 2026 besteht zudem die Möglichkeit, den NRW-Bildungsscheck 2.0 zu nutzen. Förderberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren von maximal 100.000 Euro. Einmal pro Jahr können bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro, übernommen werden. Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die der Kompetenzentwicklung dienen. Ein beruflicher Zusammenhang liegt vor, wenn die Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder einer geplanten Tätigkeit steht.  mehr dazu

Regionale Meisterstipendien

Im Kreis Euskirchen und im Kreis Düren werden Meisterstipendien vergeben. Voraussetzung ist, dass sich die Geförderten verpflichten, nach bestandener Meisterprüfung mindestens fünf Jahre im Kreisgebiet beruflich tätig zu sein. Diese Stipendien werden zusätzlich zu anderen Fördermöglichkeiten gewährt. 

Förderung für die Besten

Für besonders leistungsstarke junge Fachkräfte gibt es zum einen die Begabtenförderung berufliche Bildung. Sie ermöglicht Stipendien von bis zu 9.135 Euro über drei Jahre für verschiedene Weiterbildungsmaßnahmen. Zum anderen werden jährlich die »Preise der Sparkassen für hervorragende Leistungen in der Meisterprüfung« verliehen. Für Meisterabschlüsse im Durchschnitt der vier Hauptteile mit »besser als gut« gibt es 2.500 Euro, für »gute« Abschlüsse liegt die Prämie bei 1.000 Euro.  mehr dazu

Weitere Informationen: www.hwk-aachen.de/foerderungen